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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Unternehmenssteuern
Unternehmenssteuern
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Internationale Besteuerung
Internationale Besteuerung
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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
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Nachfolge im Unternehmen
Nachfolge im Unternehmen
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Verrechnungspreise
Verrechnungspreise
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Global Mobility Services
Eine ständig fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und eine Welt in der Menschen immer mobiler werden, hat zur Folge, dass Unternehmen zunehmend Mitarbeiter ins Ausland entsenden oder direkt im Ausland Mitarbeiter beschäftigen, damit diese dort für sie tätig werden. Aber auch immer mehr Arbeitnehmer aus der ganzen Welt kommen nach Deutschland, um hier sowohl für ausländische Unternehmen, als ebenfalls für deutsche Unternehmen zu arbeiten. Jede Tätigkeit mit Auslandsbezug kann für Mitarbeiter aber auch insbesondere für Arbeitgeber arbeits-, aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen und zu diversen Verpflichtungen führen. Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben wird zunehmend komplexer; deren Erfüllung ist aber zwingend geboten.
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Transaction Tax
Bei Unternehmenskäufen sind Steuerbelastungen und Steuerrisiken zentrale Faktoren für die Ermittlung des Kaufpreises. Eine Tax Due Diligence hilft dabei, diese Belastungen und Risiken zu ermitteln und zu quantifizieren. Zudem bildet die Due Diligence die Grundlage für die steuerliche Strukturierung sowie für etwaige steuerliche Klauseln in Kaufverträgen (Garantien, Freistellungen, Verhaltensregeln). Darüber hinaus deckt eine Due Diligence Compliance-Pflichten auf, die mit dem Unternehmenserwerb verbunden sind. Auch aus Verkäufersicht kann eine dem eigentlichen Verkaufsprozess vorgelagerte (Vendor) Due Diligence sinnvoll sein. Ziel einer solchen Vendor Due Diligence ist es regelmäßig, den Verkaufsprozess möglichst effizient zu gestalten. Etwaige Stolpersteine werden dabei frühzeitig erkannt und umgangen.
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Outsourcing Tax
Outsourcing Tax
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Beratung bei Selbstanzeigen
Beratung bei Selbstanzeigen
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Steuerliches Kontrollsystem
Vermeidung von steuerstrafrechtlichen, bußgeldrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken durch ein Steuerliches Kontrollsystem Die Einrichtung und Dokumentation eines Steuerlichen Kontrollsystems hat seit der Veröffentlichung des Anwendungserlasses zu § 153 AO am 23. Mai 2016 erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach Auffassung des BMF kann die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems (Steuerliches Kontrollsystem – Tax CMS) durch den Steuerpflichtigen ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Somit kommt der nachweisbaren Einrichtung eines Steuerlichen Kontrollsystems bei der Frage der Abgrenzung einer Anzeige und Berichtigung nach § 153 AO von einer Selbstanzeige nach §§ 371, 378 AO eine entscheidende Bedeutung zu und kann steuerstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden.
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Private Client Services
Die nationale und internationale Komplexität und Regelungsdichte des Steuerrechts nimmt unverändert zu. Um unsere Empfehlungen verstehen zu können, müssen Sie kein Steuerexperte sein!
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Reporting
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellt sich regelmäßig die Differenzierungsfrage, ob die von den Lieferanten geleisteten WKZ
- Entgelte für eine gesonderte (Werbe-)leistung des Händlers darstellen oder
- als eine Entgeltminderung der (zuvor) getätigten Warenverkäufe durch den Lieferanten an den Händler anzusehen sind.
Eine zutreffende umsatzsteuerliche Einordnung der WKZ sowie die Schaffung einer adäquaten Beleglage vermeidet erhebliches Risikopotenzial gegenüber der Finanzverwaltung.
Im internationalen Kontext können WKZ zudem – je nach Sachverhalt – zu erhöhten Herausforderungen bei der Findung des zutreffenden umsatzsteuerlichen Leistungsortes führen.
Nicht zuletzt auch infolge der Anzahl an Sachverhalten, bei denen WKZ auf verschiedenste Art und Weise vereinbart werden, kann die steuerliche Verarbeitung auch IT-technische Herausforderungen mit sich bringen. In diesem Artikel werden wir uns daher auch mit den typischen IT-technischen Herausforderungen auseinandersetzen, insbesondere im Zusammenhang mit der Integration von Systemen, und Möglichkeiten aufzeigen, wie Unternehmen sich optimal darauf vorbereiten können.
Neben der Skizzierung der umsatzsteuerlichen Kernpunkte, werden daher auch technische Aspekte für eine zutreffende Abbildung von WKZ im Handel aufgezeigt.
Umsatzsteuerliche Aspekte
WKZ als Entgelt für eine (eigenständige) sonstige Leistung
Die von den Lieferanten geleisteten WKZ sind als Entgelt für eine (separate) (Werbe-)leistung des Händlers an den Lieferanten anzusehen (Abschnitt. 10.2 Absatz. 2 Nummer 1 bis 4 Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE), sofern:
- ein Leistungsaustausch zwischen dem Händler (leistender Unternehmer) und dem Lieferanten (Leistungsempfänger) besteht. Es bedarf daher eines wechselseitigen Zusammenhangs zwischen (Werbe-)Leistung (des Händlers) und Gegenleistung (WKZ des Lieferanten);
- ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der erbrachten (Werbe-)Leistung und den WKZ (an sich) besteht, also wenn der Händler seine Leistung – insbesondere bei gegenseitigen Verträgen – erkennbar wegen den WKZ erbringt. Diese Verknüpfung ergibt sich in der Regel aus den (vertraglichen) Vereinbarungen zwischen den Parteien (vgl. auch Abschnitt 10.2 Absatz 2 Satz 2 UStAE);
- der Lieferant durch die erhaltene (Werbe-)leistung einen Vorteil bezieht, auf dessen Grund er als Empfänger einer Leistung angesehen werden kann.
- beim Lieferanten ein Verbrauch der bezogenen Leistung vorliegt.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen bilden die WKZ das Entgelt für eine von den Händlern an die Lieferanten ausgeführte eigenständige (sonstige) Leistung, § 3 Absatz 9 Satz 1 UStG. Dies hat zur Folge, dass – unabhängig vom Umsatzsteuersatz der zugrundeliegenden Warenlieferung – die Leistung des Händlers dem Regelsteuersatz unterliegt.
Im Hinblick auf die Beleglage folgt daraus, dass der Händler über seine (Werbe-)leistung eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 Absatz 4 UStG gegenüber den Lieferanten auszustellen hat, die dem Lieferanten grundsätzlich den Vorsteuerabzug zu ermöglichen hat.
Quelle: Grant Thornton Germany
„What can go wrong?“: Sofern die WKZ irrigerweise als Entgeltminderung einer ursprünglich getätigten Lieferung seitens des Lieferanten eingeordnet werden, können sich speziell im „Food-Segment“ schnell Steuersatzdifferenzen ergeben, wenn der Händler seinen Vorsteuerabzug um den ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 Prozent) mindert, statt die Dienstleistung unter Anwendung des Regelsteuersatzes (19 Prozent) abzuführen.
Auf Ebene des Lieferanten kann zudem ein Vorsteuerabzug erst erfolgen, wenn dieser eine ordnungsgemäße Rechnung über die vom Händler getätigte Leistung erhalten hat. Sofern Altjahre betroffen sind, kann eine Abbildung des umsatzsteuerlich korrekten Zustandes mittels entsprechender Belege sowohl auf Ebene des Lieferanten als auch des Händlers zu umsatzsteuerlichen Zinsschäden führen.
WKZ als Minderung der Bemessungsgrundlage
Die WKZ sind als eine Minderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer für die (zugrundeliegende) Warenlieferung anzusehen (Abschnitt 10.3 Absatz 2 Satz 4 UStAE), sofern
- auf Ebene des Händlers keine Verpflichtung zur Werbung (gegenüber dem Lieferanten) besteht,
- der Händler die Werbung im eigenen Interesse am Erfolg der Werbemaßnahme ausführt und
- die Gewährung der WKZ nicht losgelöst von der Warenlieferung erfolgt, sondern eng mit dieser verknüpft ist.
Bei Einordnung der WKZ als Entgeltminderung für ursprüngliche Lieferungen des Lieferanten, wird auf Ebene des Lieferanten die Umsatzsteuer unter Anwendung des für die Lieferung maßgeblichen Umsatzsteuersatzes gemindert. Korrespondierend hat der Lieferant seinen Vorsteuerabzug zu mindern, § 17 Absatz 1 Satz 1, 2 UStG.
Im Rahmen von Entgeltminderungen besteht nur die Verpflichtung zur Ausstellung eines Beleges (keine umsatzsteuerliche Rechnung), sofern über Entgeltminderungen mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen abgerechnet wird, § 17 Absatz 4 UStG.
Quelle: Grant Thornton Germany
„What can go wrong?“: Sofern die WKZ unzutreffend als Entgelt einer eigenständigen (Werbe-)leistung eingeordnet werden, kann der Händler unter Umständen seine in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als „unberechtigten Steuerausweis“ schulden, da er die Leistung, über die er fakturiert, nicht erbracht hat, § 14c Absatz 2 UStG – dies erfolgt schlimmstenfalls zusätzlich zu der (zutreffenden) Vorsteuerminderung aus der Entgeltminderung.
Auf Ebene des Lieferanten könnte ebenjene Qualifizierung der fakturierten (Werbe-)leistung zur Versagung des Vorsteuerabzuges führen, Abschnitt 15.2 Absatz 1 Satz 2 UStAE, da ein oben genannter „unberechtigter Steuerausweis“ vorliegt. Zwar bestehen grundsätzlich Möglichkeiten zur Rechnungsberichtigung zur Erlangung des Vorsteuerabzuges, jedoch bestehen keine Möglichkeiten einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung in Fällen von unberechtigten Steuerausweisen (BMF, Schreiben vom 18. September 2020 – III C 2 - S 7286-a/19/10001 :001, DOK 2020/0920350 Rz. 20.)
Exkurs: WKZ im internationalen Kontext
In Bezug auf die vorgenannten Differenzierungen ergeben sich bei WKZ im internationalen Kontext zusätzliche umsatzsteuerliche Themenstellungen. Denkbar sind hier beispielsweise Sachverhalte, bei denen der Sitz des Lieferanten als Empfänger von eigenständigen (Werbe-)leistungen durch den Händler maßgeblich sein kann und sich dieser nicht zwangsläufig mit dem Ort der Lieferung decken muss, indem die ursprünglichen Warenlieferungen bewirkt wurden.
Neben daraus resultierenden Themen rund um die Beleglage, können sich bei grenzüberschreitenden (Werbe-)leistungen auch Verpflichtungen bezüglich Zusammenfassenden Meldungen ergeben.
Aspekte aus IT-Sicht
Typische IT-technische Herausforderungen bei der Verarbeitung von WKZ beginnen häufig mit der Erfassung von Daten, erstrecken sich über ihre Verarbeitung bis hin zu ihrer Übermittlung. Ferner ergeben sich zuweilen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Integration von Daten zwischen verschiedenen Systemen und Plattformen. Nicht zuletzt sind datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten, da die vereinbarten WKZ ein bekanntlich wohl gehütetes Geheimnis im Handel darstellen.
Datenerfassung
Die Datenerfassung bildet eine der größten Herausforderungen bei der Verarbeitung von WKZ. Die Daten stammen zuweilen von den einzelnen Konditionsvereinbarungen zwischen Lieferanten und Händlern. Da Letztere nicht nur Informationen über die Höhe der WKZ, sondern auch über ihre umsatzsteuerliche Einordnung enthalten, ist zunächst auch eine zutreffende Stammdatenpflege des Vertragspartners unabdingbar, um eine zutreffende steuerliche Verbuchung zu gewährleisten.
Datenverarbeitung
Je nach Ausgestaltung des Sachverhalts sind WKZ auf verschiedenen Konten zu klassifizieren (zum Beispiel Erlösminderungen, sonstige betriebliche Erträge etc.), um sicherzustellen, dass diese korrekt verbucht werden. Um der umsatzsteuerlichen Einordnung Rechnung zu tragen, sind in IT-Systemen die jeweiligen (Umsatz-)steuerschlüssel / Steuercodes zu hinterlegen und je nach Ausgestaltung des Sachverhaltes anzuweisen.
Datenübermittlung
Insbesondere im internationalen Kontext, sind – neben den Formularen zu Umsatzsteuermeldungen – zuweilen auch umsatzsteuerrelevante Buchhaltungsdaten (Standard Audit File for Tax (SAF-T, sales and purchase ledger) an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Die Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Steuerbehörden kann ebenfalls eine Herausforderung darstellen, da sie möglicherweise in bestimmten Formaten und innerhalb bestimmter Fristen übermittelt werden müssen. Hier ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Daten korrekt übermittelt und von den Behörden akzeptiert werden.
Integration von Systemen
Die Integration von verschiedenen Systemen und Plattformen, die an der Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten beteiligt sind, kann eine weitere Herausforderung darstellen. Es muss sichergestellt werden, dass die Daten zwischen den Systemen nahtlos übertragen werden und dass sie in einer konsistenten Form vorliegen, um ihre steuerliche Verarbeitung zu erleichtern. In der Praxis kann dies zum Beispiel die Verbindung zwischen Systemen aus der Einkaufsabteilung (Procurement) und der Buchhaltung (Accounting) sein.
Eine Möglichkeit, die Integration von Systemen zu erleichtern, besteht darin, APIs (Application Programming Interfaces) zu verwenden. APIs sind Schnittstellen, die es verschiedenen Systemen ermöglichen, miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen. Indem Unternehmen APIs verwenden, können sie die Integration von Systemen vereinfachen und die Übertragung von Daten zwischen verschiedenen Systemen erleichtern.
Dies soll am Beispiel eines Großhandelsunternehmens, das erfolgreich ein API-Management eingeführt hat, verdeutlicht werden.
Das Unternehmen stand vor der Herausforderung, eine effiziente Beschaffung und Bestandsverwaltung zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Lieferanten und Bestellungen und damit verbundenen WKZ. Es musste sicherstellen, dass es die richtigen Produkte zum richtigen Zeitpunkt, zum richtigen Preis und mit den richtigen steuerlichen Rahmenbedingungen einkauft, um eine optimale Verfügbarkeit der Waren zu gewährleisten.
Dazu führte das Unternehmen ein API-Management-System ein, das es ihm ermöglichte, Bestellungen und Bestandsverwaltungssysteme direkt mit den Systemen seiner Lieferanten zu integrieren. Die API half auch dabei, Echtzeitdaten über Bestellungen und Lieferungen zu erhalten, um Bestände besser verwalten und die Lieferkette optimieren zu können (Stichwort Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
Durch die Einführung dieses API-Management-Systems konnte das Großhandelsunternehmen seine Beschaffungs- und Bestandsverwaltungssysteme automatisieren und optimieren, was zu einer höheren Effizienz und Kosteneinsparungen führte. Das Unternehmen konnte auch die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Bestellungen und Lieferungen verbessern, indem es auf Echtzeitdaten zugreifen konnte. Darüber hinaus half die API, die Beziehung zu Lieferanten zu verbessern, indem sie den Informationsaustausch erleichterte und die Kommunikation zwischen den Parteien verbesserte.
Insgesamt konnte das Unternehmen durch die Einführung einer API-basierten Lösung seine Beschaffungs- und Bestandsverwaltungssysteme automatisieren und optimieren, was zu höherer Effizienz, Kosteneinsparungen und besseren Beziehungen zu Lieferanten führte. Das Unternehmen konnte sich auch besser auf die Beschaffung von Waren konzentrieren und die Verfügbarkeit von Waren in seinen Filialen sicherstellen.
Sicherheit und Datenschutz
Die Verarbeitung von sensiblen Daten wie WKZ erfordert eine hohe Sicherheit und Datenschutz. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Daten sicher gespeichert und übertragen werden, um zu verhindern, dass sie in falsche Hände geraten.
Praxishinweis
Es bleibt festzuhalten, dass das Fehlerpotenzial einer unzutreffenden Einordnung von WKZ immens sein kann. Die Sicherstellung einer zutreffenden umsatzsteuerlichen Abbildung und infolgedessen einer adäquaten Beleglage bleibt daher unabdingbar.
Ferner ist zu empfehlen, umsatzsteuerliche Themen frühzeitig in Vertragsverhandlungen zu den WKZ zu adressieren und auch entsprechend zu dokumentieren, um Begründungen für eine Einordnung für spätere Betriebsprüfungen vorweisen zu können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Unternehmen im Retail-Sektor bei der Verarbeitung von Werbekostenzuschüssen neben steuerlichen Aspekten auch mit verschiedenen IT-technischen Fragestellungen konfrontiert sind. Eine der größten Herausforderungen neben der steuerlichen und rechtlichen Basis ist die Integration von Systemen, um eine nahtlose und effiziente Verarbeitung der WKZ zu ermöglichen.
Die Einführung eines API-Management-Systems kann Unternehmen dabei helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen, indem es eine automatisierte und optimierte Verarbeitung der WKZ ermöglicht. Unternehmen können von der Echtzeitdatenverarbeitung und der verbesserten Beziehung zu Lieferanten zusätzlich profitieren, was letztendlich zu höherer Effizienz, Kosteneinsparungen und besserem Kundenservice führt.