Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Frankreich ein einheitlicher nationaler Tarifvertrag für die Metallindustrie, der die zahlreichen verschiedenen Tarifverträge, die derzeit in dieser Branche parallel existieren, ersetzt. Die Komplexität der Anpassungen sollte nicht unterschätzt werden.

Gemeinsam mit unserer Expertin Caroline Luche-Rocchia und unserem Experten Alexander Schraa von Grant Thornton Frankreich zeigen wir auf, worauf es dabei ankommt.

In Frankreich ist am 1. Januar 2024 ein einheitlicher nationaler Tarifvertrag für die Metallindustrie in Kraft getreten. Hintergrund: Am 7. Februar 2022, nach mehr als fünfjährigen Verhandlungen, unterzeichneten die UIMM und die drei repräsentativen Gewerkschaften CFDT, CFE-CGC und FO den neuen Text, dessen erklärtes Ziel ist, sich an die neuen Herausforderungen des Sektors anzupassen und vor allem alle Bestimmungen zu harmonisieren, die bislang je nach Region und/oder Berufsstand unterschiedlich waren. Die 76 gebietsbeschränkten (territorialen) Tarifverträge, der nationale Tarifvertrag für Ingenieure und Führungskräfte sowie der Tarifvertrag für die Stahlindustrie sollten also zugunsten eines einzigen nationalen Tarifvertrags abgeschafft werden („CCUM“).

Welche französische Unternehmen sind betroffen?

80 Prozent der Unternehmen in der Metallindustrie in Frankreich haben weniger als 50 Beschäftigte. Die KMU in dieser Branche müssen sich also beeilen, sofern noch nicht geschehen, um die für den 1. Januar 2024 vorgesehene Einführung der neuen Maßnahmen, die im einheitlichen nationalen Tarifvertrag für die Metallindustrie vorgesehen sind, umzusetzen.

Es handelt sich hierbei um ein umfangreiches Projekt, das alle Unternehmen des Sektors unabhängig von ihrer Größe betrifft und Auswirkungen auf die bestehenden konventionellen und vertraglichen Vereinbarungen hat. Dies betrifft wichtige Themen wie:

  • Gehälter und Klassifizierung,
  • die Beendigung und Aussetzung des Arbeitsvertrags,
  • die Arbeitszeit.

Was bedeutet das konkret für die betroffenen Unternehmen in Frankreich?

Konkret sehen sich die Arbeitgeber mit zahlreichen organisatorischen, aber auch politischen und Personalmanagement-Fragestellungen konfrontiert: Wie geht man mit Fällen von Überklassifizierung um (Verlust des leitenden Status), wie antizipiert man eine eventuelle Erhöhung der Lohnsumme, wie steuert man die Karriereentwicklung, da der Lohnanstieg nicht mehr an das Dienstalter gekoppelt ist? Wie geht man damit um, wenn einige Beschäftigte die neue Klassifizierung ablehnen? Können Betriebsvereinbarungen vom nationalen Tarifvertrag abweichen? Was geschieht mit früheren Betriebsvereinbarungen?

Was ist bei der Umsetzung zu beachten?

Die Komplexität der Anpassungen sollte nicht unterschätzt werden.

Alle Unternehmen des Sektors sind von der Umsetzung dieser modernisierten Bestimmungen betroffen. Sie müssen daher darauf achten, diese Themen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ggf. den Personalvertretern (CSE) gut zu vermitteln, um ein besseres Verständnis dieser Neuerungen zu gewährleisten.

Die KMU sollten nicht übersehen, dass sie eventuell ihre Betriebsvereinbarungen, die auf der Grundlage der alten Metalltarifverträge ausgehandelt wurden, überprüfen und gegebenenfalls Verhandlungen über die Bestimmungen aufnehmen müssen, die vom nationalen Tarifvertrag abweichen können.

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung

Unser Team von Fachanwälten für Sozialrecht und HR-Engineering bei Grant Thornton Société d'Avocats steht Ihnen zur Verfügung, um Sie zu unterstützen bei:

  • Erstellung/Änderung von Stellenbeschreibungen und Festlegung der Bewertung, um die neue Klassifizierung zu erreichen
  • Kritischer Überprüfung vor dem endgültigen Einsatz der Stellenbeschreibungen, ihrer Bewertung und der Anwendung des erforderlichen Mindestlohns
  • Vorgerichtlicher und gerichtlicher Beratung bei Statusfehlern, Überklassifizierung oder Ablehnung der neuen Klassifizierung durch die Arbeitnehmer
  • Prüfung des im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Status, um zu ermitteln, welche Bestimmungen der Betriebsvereinbarungen hinfällig geworden sind
  • Kollektivverhandlung von Themen, die von dem nationalen Tarifvertrag abweichen können.