
Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2026 zwei jeweils vierwöchige Konsultationen zu Entwürfen Delegierter Verordnungen gestartet. Gegenstand sind zum einen die Übernahme der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in geltendes Recht und zum anderen die Einführung eines freiwilligen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht berichtspflichtige Unternehmen.
Die Konsultationen enden am 3. Juni 2026.
Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS (Set 1): Entwurf einer delegierten Verordnung zur Umsetzung
Mit dem Entwurf der Delegierten Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 setzt die EU-Kommission die im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets angekündigte Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS um.
Ausgangspunkt hierfür war das von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nach Auswertung der öffentlichen Konsultation am 3. Dezember 2025 an die EU-Kommission übermittelte sogenannte Technical Advice.
Darauf aufbauend hat die EU-Kommission gezielte Anpassungen an den technischen Empfehlungen vorgenommen, mit dem Ziel, die Anwendung der Standards zu erleichtern.
Die Änderungen betreffen insbesondere:
- die doppelte Wesentlichkeit und die Wesentlichkeitsbeurteilung,
- das Prinzip der Fair Presentation,
- Vorgaben zur Aggregation und Disaggregation von Informationen,
- Angaben zu antizipierten finanziellen Effekten,
- die Treibhausgasbilanzierung sowie
- weitere ausgewählte Themenbereiche.
Zu den Entwürfen der Delegierten Verordnungen wurden jeweils Anhänge mit den konkreten Inhalten der Standards veröffentlicht. Ergänzend erläutert ein Explanatory Memorandum, in welchen Punkten die EU-Kommission von den durch die EFRAG übermittelten Entwürfen abweicht.
Freiwilliger Nachhaltigkeitsstandard: Rahmen für nicht berichtspflichtige Unternehmen
Parallel zur Überarbeitung der ESRS hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine Delegierte Verordnung zur Einführung eines freiwillig anwendbaren Nachhaltigkeitsstandards – des Voluntary Sustainability Reporting Standard – vorgelegt.
Der Entwurf baut auf dem von der EFRAG entwickelten Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) auf, für dessen Anwendung die EU-Kommission bereits im Juli 2025 eine Empfehlung ausgesprochen hatte.
Der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard soll Unternehmen ohne Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einen einfachen und standardisierten Rahmen für eine freiwillige Berichterstattung bieten. Zugleich soll der Standard als einheitlicher Referenzrahmen dienen, um den Umfang von Anfragen zu Nachhaltigkeitsinformationen aus der Wertschöpfungskette oder von Finanzmarktteilnehmern zu begrenzen (Value Chain Cap).
Ausblick
Die Konsultationen zu den nun veröffentlichten Entwürfen der Delegierten Verordnungen laufen bis zum 3. Juni 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Interessenträger die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Regelungen einzureichen.
Nach Abschluss der Konsultationsphase beabsichtigt die EU-Kommission, die beiden Delegierten Verordnungen zeitnah zu verabschieden. Im Anschluss werden diese dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung im Rahmen des Einspruchsverfahrens übermittelt. Sofern kein Einspruch erfolgt, treten die Delegierten Verordnungen anschließend in Kraft.
Einordnung der Auswirkungen: Wir begleiten Sie bei Ihren nächsten Schritten
Wir unterstützen Sie dabei, die Auswirkungen der überarbeiteten ESRS sowie der vorgesehenen Vereinfachungen auf Ihr Unternehmen einzuschätzen und Ihre Nachhaltigkeitsstrategie sowie Berichtsprozesse passgenau weiterzuentwickeln. Auf dieser Basis leiten wir konkrete Maßnahmen ab, um die neuen Anforderungen effizient und praxistauglich umzusetzen.
Unternehmen ohne Berichtspflicht begleiten wir bei der Entwicklung einer freiwilligen Berichtsstrategie. Dabei unterstützen wir Sie, Prozesse effizient zu gestalten, Informationsanfragen Ihrer Geschäftspartner strukturiert zu beantworten und Transparenz gezielt als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.
Unabhängig von einer verpflichtenden oder freiwilligen externen Berichterstattung helfen wir Ihnen zudem, Nachhaltigkeitsinformationen wirksam für Steuerung, strategische Entscheidungen und Kommunikation einzusetzen.