EU-USA Handelsabkommen 2026: Chancen, Risiken und Anforderungen für Unternehmen

Zoll & Internationaler Handel

Von: Andreas Clouth

Übersicht

Die Beziehungen zwischen der EU und den USA im Bereich des internationalen Handels treten in eine neue Phase ein: Mit dem sogenannten „Turnberry-Deal“ und der Verordnung (EU) 2026/1455 wurde erstmals ein Mechanismus geschaffen, der Zollpräferenzen ohne klassisches Freihandelsabkommen ermöglicht.

Für Unternehmen eröffnen sich dadurch kurzfristig attraktive Einsparpotenziale im Importgeschäft. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen an die Nachweisführung und die Zoll-Compliance, die nicht unterschätzt werden darf.

INHALTE

EU‑USA Handelsabkommen: Chancen und Risiken für Unternehmen

Mit der Umsetzung des „Turnberry-Deals“ und dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1455 zum 1. Juli 2026 ist ein neuer Ansatz im transatlantischen Handel entstanden. Erstmals gewährt die EU für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA Zollpräferenzen – und das ohne ein klassisches Freihandelsabkommen mit vereinbarten präferenziellen Ursprungsregeln.

Stattdessen erfolgt die Ursprungsbestimmung vorübergehend auf Grundlage der Regeln zum nichtpräferenziellen Ursprung nach dem Unionszollkodex. Für Unternehmen eröffnet dies neue Möglichkeiten, bringt jedoch zugleich zusätzliche Anforderungen im Bereich Zoll und Compliance mit sich.

Handelsabkommen EU–USA: Neue Perspektiven im transatlantischen Handel

Diese Regelung stellt einen wichtigen Schritt zur Entschärfung der in den vergangenen Jahren zunehmenden handelspolitischen Spannungen zwischen den USA und der EU dar. Gleichzeitig signalisiert sie den politischen Willen beider Wirtschaftsräume, die transatlantischen Handelsbeziehungen zu stärken.

Für Unternehmen ergeben sich daraus kurzfristig konkrete wirtschaftliche Vorteile – insbesondere durch reduzierte Zollbelastungen und verbesserte Wettbewerbsbedingungen beim Import von US-Waren.

Gleichzeitig führt das neue System zu erhöhten Anforderungen im Bereich Customs Compliance. Da keine klassischen Präferenznachweise vorgesehen sind, müssen Unternehmen den US-Ursprung der Waren sowie die direkte Beförderung in die EU eigenständig und belastbar nachweisen können.

Der Fokus verlagert sich damit von der Beschaffung standardisierter Ursprungsnachweise hin zu einer umfassenden Dokumentation der Liefer- und Transportkette.

Besonders relevant ist dies für Unternehmen mit komplexen globalen Lieferketten oder Umschlagsprozessen über Drittstaaten. Die wirtschaftlichen Vorteile der neuen Präferenzregelung können nur dann dauerhaft genutzt werden, wenn die erforderlichen Ursprungs- und Transportnachweise im Rahmen von Zollprüfungen nachvollziehbar vorgelegt werden können.

Die neuen Regelungen sollten daher nicht lediglich als Zollentlastungsmaßnahme verstanden werden. Sie bieten vielmehr Anlass, bestehende Prozesse zur Ursprungsbestimmung, Dokumentation und Zoll-Compliance kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen

  • Ursprungsprozesse überprüfen:
    Stellen Sie sicher, dass der nichtpräferenzielle US-Ursprung der Waren nach den Vorgaben des Unionszollkodex nachvollziehbar dokumentiert werden kann.
  • Lieferketten dokumentieren:
    Archivieren Sie Transportdokumente, Frachtpapiere, Verträge und sonstige Nachweise zur Direktbeförderung systematisch.
  • ATLAS- und Stammdaten anpassen:
    Sie sollten die neuen Präferenzcodes sowie die Unterlagencodierungen U190 und 7HHF in Zollprozessen und IT-Systemen berücksichtigen.
  • Prüfungsrisiken minimieren:
    Aufgrund der freien Nachweisführung ist mit verstärkten Überprüfungen zu rechnen. Unternehmen sollten daher frühzeitig ein belastbares Compliance- und Dokumentationskonzept etablieren.

Fazit

Die neuen Regelungen schaffen kurzfristig wirtschaftliche Vorteile für Importe aus den USA und können die Zollkosten für betroffene Unternehmen erheblich reduzieren. Der konkrete Nutzen der Präferenzen hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob Unternehmen die erforderlichen Ursprungs- und Transportnachweise revisionssicher führen und ihre Zollprozesse anpassen.

Aus Sicht der Zoll- und Compliance-Praxis bringen die Regelungen gleichzeitig erhebliche Risiken mit sich. Anders als bei klassischen Freihandelsabkommen existieren derzeit keine etablierten Präferenzursprungsregeln und keine standardisierten Ursprungsnachweise.

Unternehmen müssen daher eigenständig nachweisen, dass die Waren die Voraussetzungen der Verordnung (EU) 2026/1455 erfüllen und direkt aus den USA in die EU befördert wurden. Dies erhöht das Risiko abweichender Bewertungen durch die Zollbehörden sowie von Nacherhebungen, Verzinsungen und gegebenenfalls Bußgeldverfahren im Rahmen späterer Zollprüfungen.

Unternehmen sollten die neuen Zollvorteile daher nicht vorschnell in Anspruch nehmen. Eine sorgfältige Prüfung der Nachweisführung ist essenziell. Insbesondere bei komplexen Lieferketten, Umschlagsvorgängen über Drittstaaten oder grenzüberschreitenden Produktionsprozessen empfiehlt sich eine individuelle zollrechtliche Bewertung sowie eine frühzeitige Absicherung der Dokumentationsprozesse.

Dieser Beitrag wurde von unseren Experten Andreas Clouth und Alexander Moll verfasst.