Die KI-Verordnung kommt. Damit wird die rechtskonforme Nutzung von KI-Systemen auch für Behörden und öffentliche Stellen zur Compliance-Anforderung.
Aufgrund des deutlich gestiegenen Zinsniveaus gewinnt die Frage des steuerlichen Abzugs von Zinsaufwendungen wieder massiv an Bedeutung. Hinzu treten die mit dem Wachstumschancengesetz beabsichtigte Verschärfung der Zinsschranke und die Verschärfungen bei der Anerkennung grenzüberschreitender Darlehensbeziehungen.
Für wen und ab wann gelten die Neuerungen? Welche Sanktionen drohen? Wir informieren Sie über Hintergründe, Pflichten und geben Handlungsempfehlungen.
Die EU-Kommission hat am 17. Oktober 2023 einen Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte Bilanzsumme und Umsatzerlöse mit Auswirkung auf die Größenklassen von Unternehmen erlassen. Damit ist auch eine Verringerung des Anwenderkreises der CSRD zu erwarten.
Die OECD schreitet bei Pillar One Amount B in der Umsetzung ihres Zwei-Säulen-Modells voran und die EU-Kommission veröffentlicht einen Richtlinienentwurf zu Ver-rechnungspreisen. Die Verrechnungspreiswelt steht damit vor wesentlichen Neuerungen.
Ab 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch für Betriebe ab 1.000 Mitarbeitenden. Hier haben wir unsere Erfahrungen formuliert, die wir aus der Arbeit mit größeren Unternehmen gewinnen durften, für die die Regelungen schon seit einem Jahr gelten.
Die Regulierung Künstlicher Intelligenz und die steuerliche Compliance gelten auch für Apps, Plattformen und andere Angebote im digitalen Raum, zum Beispiel für Carsharing-Anbieter. Wie sich PStTG, Digital Services Act und KI-VO auf sie auswirken?
Viele Unternehmen nutzen sie bereits: KI. Bis Ende des Jahres 2023 soll ein Gesetzesentwurf in Kraft treten, der die Verwendung von KI im Unternehmenskontext regeln und Risiken der Verwendung eindämmen soll.
Die Bundesregierung plant die Einführung eines Klimaschutz-Investitionsprämiengesetzes. Außerdem soll die Forschungszulage im Zuge des Wachstumschancengesetzes ausgeweitet werden. Was bedeutet das im Detail?
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verbessert den Schutz für Whistleblower. Krankenhäuser und weitere Einrichtungen der Gesundheitsbranche, die aufgrund des Gesetzes Anpassungen vornehmen müssen, sollten umgehend handeln. Ansonsten drohen ab Dezember 2023 Bußgelder.
Krankenhäuser sollen ab dem kommenden Jahr über ein „Transparenzverzeichnis“ Informationen über Leistungen, Angebote und Qualität öffentlich machen.
Wenn juristische Personen öffentlichen Rechts und Gemeinnützige gemeinsam eine Meldestelle für Hinweisgeber unterhalten, sollte unbedingt auf die steuerlichen Folgen geachtet werden. Worauf es dabei ankommt.