Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
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Am 20. November 2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Rahmen einer mündlichen Verhandlung (Az. VI R 4/23) eine wichtige Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Stellplatzkosten bei doppelter Haushaltsführung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Stellplatzkosten nach der Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als sonstige Mehraufwendungen oder als auf 1.000 Euro begrenzte Unterkunftskosten einzustufen sind.
Das Landgericht München I hat eine Grundsatzentscheidung zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch generative KI-Systeme getroffen (Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24). Betreiber solcher KI-Modelle haften für Urheberrechtsverletzungen, wenn geschützte Inhalte wie Liedtexte memorisiert und als sogenannte Outputs reproduziert werden. Die Entscheidung klärt zentrale Fragen des Urheberrechts im Zeitalter generativer KI und setzt erstmals klare Grenzen für Anbieter KI-basierter Systeme.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. Juli 2025 (Az. I R 1/23) eine praxisrelevante Entscheidung zur Verlustnutzung bei unterjährigem Change of Control getroffen. Besonders wichtig: Ein Verlustrücktrag nach § 10d EStG bleibt auch dann möglich, wenn im selben Jahr ein schädlicher Beteiligungserwerb nach § 8c KStG erfolgt ist. Das Urteil schafft neue Handlungsspielräume für Umstrukturierungen und Anteilsübertragungen.
Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes am 13. November 2025 beschlossen und damit den Weg für die zum 1. Januar 2026 geplanten Anpassungen freigemacht. Nachdem die Novelle im Vorjahr noch gescheitert war, wurden nun dringend erforderliche Änderungen beschlossen, um technischen Entwicklungen sowie beihilferechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Elektromobilität gewinnt weiter an Bedeutung – und auch steuerlich gibt es wichtige Neuerungen: Ab dem 1. Januar 2026 tritt die Strompreispauschale in Kraft. Sie soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine deutlich einfachere Abrechnung von Stromkosten ermöglichen, wenn das Laden eines Firmenwagens zunächst privat verauslagt wird, etwa über eine häusliche Ladevorrichtung. Grundlage ist der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Durchschnittsstrompreis für private Haushalte. Arbeitgeber können künftig zwischen dem Nachweis der tatsächlichen Kosten und der neuen Strompreispauschale wählen und damit nicht nur Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern auch die Abrechnung von Stromkosten steuerlich optimal gestalten.
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Etwa zwei Wochen nach der Ankündigung, dass bereits im kommenden Jahr das Antragsverfahren für den Industriestrompreis öffnen soll, legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun den Konzeptentwurf vor. Große Überraschungen bleiben aus, da die Rahmenbedingungen weitgehend aus dem CISAF bekannt sind und eng umgesetzt wurden. Trotzdem sollte der Entwurf genau geprüft werden: Einzelne Anpassungen – insbesondere eine flexible Aufteilung der Entlastungen auf drei Jahre sowie Änderungen bei der ökologischen Gegenleistung – schaffen relevante Spielräume für Unternehmen.
Preis ist wichtig – aber längst nicht alles. Multinationale Unternehmen müssen fachliche Kompetenz, Technologie, Governance und Transformationsfähigkeit ganzheitlich bewerten. Dieser Beitrag zeigt, welche Kriterien wirklich zählen und worauf es in der Praxis ankommt.
Die Wahl eines globalen Dienstleisters ist komplex und strategisch entscheidend. Ein strukturierter Auswahlprozess schafft Transparenz, reduziert Risiken und ermöglicht fundierte Entscheidungen. Erfahren Sie, wie Marktanalyse, Ausschreibungsdokument und Angebotsbewertung effizient umgesetzt werden können.
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Kundenanlagenbegriff nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) steht die deutsche Definition der Kundenanlage auf dem Prüfstand. Klar ist: Seit der Einstufung der Definition nach § 3 Nr. 24a EnWG als unionsrechtswidrig besteht eine enorme Unsicherheit auf dem Energiemarkt sowie ein hoher Handlungsdruck. Der Bundestag hat nun die EnWG-Novelle beschlossen und auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses einen vorübergehenden Bestandsschutz für Kundenanlagen in das EnWG integriert.
Seit 2022 ist die sog. „Ewigkeitsstundung“ für Wegzüge aus Deutschland auch für innereuropäische Wohnsitzänderungen ersatzlos weggefallen. Unternehmer und natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften von mehr als einem Prozent müssen die Wegzugsteuer nun sofort zahlen. Die ratierliche Verteilung auf sieben Jahren hilft da nur wenig bei der Liquiditätsplanung, denn üblicherweise wird eine Sicherheitsleistung in voller Höhe seitens der Finanzverwaltung verlangt. Ein polnisches Gericht stellt nun drei Fragen an den EuGH, die hinsichtlich der unionsrechtlichen Bedenken auch für deutsche Wegzügler relevant sein könnten.
Das Europäische Parlament hat am 13. November 2025 seine Position zum ersten Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Geplant sind Änderungen an der CSRD, der EU-Taxonomie und der CSDDD mit dem Ziel, Berichtspflichten zu reduzieren und Schwellenwerte anzuheben.