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Personengesellschaften

Optionsmodell bietet steuerliche Entlastungen auf Antrag

Paul Forst Paul Forst

Mittelständische Unternehmen sind in Deutschland sehr häufig als Personengesellschaft organisiert. Diese Tendenz trifft auch auf die deutsche Automobilindustrie zu – bei 16 Prozent[1] der Branchenunternehmen handelt es sich ebenfalls um Personengesellschaften. Auch spiegelt sich diese Rechtsform in der Mitgliederstruktur des Verbandes deutscher Automobilindustrie wider, die überwiegend aus Familienunternehmen und Personengesellschaften besteht.[2] Das seit Beginn des Jahres 2022 geltende Optionsmodell bietet diesen Unternehmen attraktive Möglichkeiten, gegenwärtig bestehende Steuermehrbelastungen im Vergleich zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften durch bloßen Antrag zu reduzieren.

Optionsmodell für Personengesellschaften

Die Motive für die Wahl der Personengesellschaft sind vielfältig. Zu nennen sind:

  • Die hohe Flexibilität der Personengesellschaft im Gesellschaftsrecht – so etwa bei der Kapitalbereitstellung, der Gewinnverteilung und der Begrenzung der Einflussmöglichkeiten der Gesellschafter auf die Geschäftsführung,
  • Möglichkeiten der Vermeidung der Jahresabschlusspublizität beziehungsweise der Vermeidung negativer Folgen aus der Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung, der fehlenden Satzungspublizität und
  • Möglichkeiten der Vermeidung der unternehmerischen Mitbestimmung.

Diese Vorteile mussten bislang allerdings mit teilweise deutlichen Nachteilen hinsichtlich der Besteuerung erkauft werden. Die Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer bietet eine herausragende Möglichkeit, die bislang für die Personengesellschaften bestehenden Nachteile hinsichtlich der steuerlichen Rahmenbedingungen zu vermeiden. Als wesentliche Vorteile der Option zur Körperschaftsteuer im steuerlichen Bereich können genannt werden:

Günstige Thesaurierungsbelastung: Mit der Option zur Kapitalgesellschaftsbesteuerung erfolgt ein vollständiger Abbau der Belastungsnachteile zur Kapitalgesellschaft im Fall der Gewinnthesaurierung für natürliche Personen als Gesellschafter. Das Steuersatzniveau kann von circa 45 auf circa 30 Prozent gesenkt werden und insoweit besteht ein jährlicher Vorteil bei der laufenden Besteuerung. Damit werden die Möglichkeiten der Selbstfinanzierung signifikant gestärkt, was im Mittelstand ein nicht hoch genug einzuschätzender Vorteil ist. 

Einfaches und klares Steuersystem: Die Kapitalgesellschaftsbesteuerung ist von der Struktur her einfacher und klarer als die transparente Besteuerung bei der Personengesellschaft (kein sogenanntes Sonderbetriebsvermögen, kein unmittelbares „Durchschlagen“ aller steuerlichen Aspekte der Gesellschaft auf die Gesellschafterebene – zum Beispiel bei Betriebsprüfungen). Es erfolgt eine klare Abgrenzung zwischen der Gesellschafts- und der Gesellschaftersphäre.

Begünstigung der Anteilsveräußerung: Auf Seiten eines veräußernden Gesellschafters können die Vorteile der Veräußerung für Kapitalgesellschaftsanteile genutzt werden.

Keine Auswirkung auf die Erbschaftsteuer: keine Mindestbeteiligungsquoten für erbschaftsteuerliche Begünstigung.

Internationale Bezüge: Der optierenden Gesellschaft kommt regelmäßig eine Abkommensberechtigung zu. Weiterhin kann eine höhere Akzeptanz des Besteuerungssystems aus Sicht von ausländischen Gesellschaftern gesehen werden.

Fazit

Der Übergang in die Kapitalgesellschaftsbesteuerung bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Insoweit muss rechtzeitig eine individuelle Analyse erfolgen. Daneben bietet die Option zur Körperschaftsteuer die Chance, die bestehende Struktur insgesamt einer Überprüfung zu unterziehen und mögliche Verbesserungen – auch neben der Option zur Körperschaftsteuer – zu prüfen und umzusetzen.


Quellen:

[1] https://www.ifo.de/sites/default/files/2020-05/strukturmerkmale_automobilindustrie.PDF

[2] https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2013_04/01-254226