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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Compliance Unterstützt der Standard EDI künftig das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?EDI hilft Unternehmen dabei, ihre Lieferkettenprozesse zu optimieren, Vorlaufzeiten zu reduzieren und Fehler zu minimieren. Wir stellen dieses Modul sowie weitere innovative Technologien vor, die in diesem Kontext eingesetzt werden können, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Am 25. Oktober 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines Schreibens zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) veröffentlicht. Das BMF weist darauf hin, dass für den Vorsteuerabzug von jPöR zunächst und vorrangig die allgemeinen Regelungen anzuwenden seien. Weiterhin enthält das Schreiben umfangreiche Hinweise zu den Besonderheiten bei der Zuordnung von Leistungen zum unternehmerischen und nicht-unternehmerischen Bereich bei jPöR.
Wird eine Leistung sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich der jPöR ausgeführt (sogenannte teilunternehmerische Verwendung), kann diese - mit Ausnahme von Fällen einer unternehmensfremden Verwendung - nicht in vollem Umfang dem Unternehmen zugeordnet werden. Eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht dann nur im Umfang der beabsichtigten Verwendung für die unternehmerische Tätigkeit. Bei der Aufteilung sind die allgemeinen Grundsätze des § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) analog anzuwenden.
Das BMF-Schreiben enthält vor allem aber Sonderregelungen für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei teilunternehmerisch verwendeten Leistungsbezügen durch jPöR. Hierzu ist insbesondere vorgesehen, dass eine Vorsteueraufteilung nach einem Einnahmenschlüssel erfolgen kann. Dabei sieht das BMF eine zweistufige Prüfung vor:
- Auf der ersten Stufe wird geprüft, ob die Einnahmen aus dem unternehmerischen Bereich einer jPöR mehr als 10 Prozent der Gesamteinnahmen einer jPöR ausmachen (Quote der unternehmerischen Nutzung). Ist dies nicht der Fall, wird ein Vorsteuerabzug nur bei Beschaffung von Hilfs- und Betriebsstoffen, Verbrauchsmaterialien und sonstigen Leistungen gewährt. Ist demgegenüber die 10-Prozent-Schwelle überschritten, wird ein quotaler Vorsteuerabzug auf alle Eingangsumsätze gewährt.
- Auf der zweiten Stufe wird sodann ein Prozentsatz für den Vorsteuerabzug ermittelt. Dieser errechnet sich aus dem Verhältnis der zum Vorsteuerabzug berechtigenden, steuerpflichtigen Umsätze zu den Gesamteinnahmen (Vorsteuerquote). In Höhe der Vorsteuerquote kann dann ein Vorsteuerabzug auf alle mit Umsatzsteuer belasteten Eingangsleistungen geltend gemacht werden, soweit die Quote der unternehmerischen Leistungen auf der ersten Stufe über 10 Prozent lag. Lag die Quote der unternehmerischen Leistungen unter 10 Prozent, ist die Vorsteuerquote nur auf die Beschaffung von Hilfs- und Betriebsstoffen, Verbrauchsmaterialien und sonstigen Leistungen anzuwenden.
Das BMF-Schreiben enthält weitere Ausführungen zum Verfahren, wie beispielsweise der vorläufig unterjährigen und endgültigen Ermittlung des Einnahmenschlüssels, zur späteren Änderung des Einnahmenschlüssels sowie für den Fall einer späteren Abkehr vom Einnahmenschlüssel. Insbesondere für den Fall der Änderung des Einnahmenschlüssels sieht das BMF auch Bagatellgrenzen vor. Darüber hinaus besteht sogar die Möglichkeit, auf eine Überwachung und Dokumentation von Nutzungsänderungen komplett zu verzichten; dann verlangt das BMF allerdings im Falle einer Veräußerung oder Entnahme, dass der volle Veräußerungs- beziehungsweise Wiederbeschaffungspreis der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.
Neben einer Anwendung des dargestellten Einnahmenschlüssels eröffnet das BMF auch die Möglichkeit eines Haushaltsschlüssels. Weiter enthält das BMF-Schreiben Sonderregelungen für die Anwendung des Einnahmenschlüssels bei zentralen Beschaffungsstellen.
Daneben hat das BMF auch eine Billigkeitsregelung mit einem pauschalen Vorsteuersatz für jPöR mit einem geringen unternehmerischen Bereich vorgesehen. Demgemäß können jPöR, deren steuerpflichtiger Umsatz, mit Ausnahme der Einfuhr und des innergemeinschaftlichen Erwerbs, im vorangegangenen Kalenderjahr 45.000 Euro nicht überstiegen hat, unter bestimmten Voraussetzungen einen pauschalen Vorsteuersatz in Anspruch nehmen.