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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Ein steuerbarer Vorgang erfordert grundsätzlich einen Leistungsaustausch. Für eine steuerbare Lieferung von Strom ist es erforderlich, dass der Anlagenbetreiber dem Vertragspartner die Verfügungsmacht gegen Entgelt verschafft. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs liegt eine solche vor, wenn die andere Partei ermächtigt wird, über einen Gegenstand faktisch zu verfügen. Der BFH spezifiziert dies dahingehend, dass Substanz, Wert und Ertrag übergehen müssen.
Diese Bedingung wird bei einem Direktverbrauch des Stroms durch den Anlagenbetreiber jedoch gerade nicht erfüllt, da kein Strom eingespeist und auch damit auch kein Strom zurückübertragen wurde. Die Folge: Es liegt keine Lieferung und auch keine Rücklieferung vor.
Eine fiktive Lieferung auf rechtlicher Grundlage schloss der BFH aus. Auch aus anderen Gesetzen wie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2009 lässt sich eine entsprechende Fiktion nicht ableiten.
Die Zahlung des KWK-Zuschlags ist auch keine sonstige Leistung, da die Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse erfolgt und nicht ein Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Anlagenbetreibers ist.
Die Zahlung des KWK-Zuschlags für selbstverbrauchten Strom erfolgt außerhalb eines Leistungsaustausches und ist damit nicht umsatzsteuerbar.
Differenzierte Sichtweise für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom
Differenziert dazu ist der KWK-Zuschlag für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom zu betrachten. Hier liegt eine entgeltliche Lieferung von Strom durch den Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber vor. Entgelt ist alles, was der Anlagenbetreiber für den gelieferten Strom erhält. Damit ist neben der Vergütung des gelieferten Stroms auch der gezahlte KWK-Zuschlag Bestandteil des Entgeltes und damit der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.
Die Rechtsprechung ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden, sodass diese noch geändert werden können. Eine Äußerung des BMF bzw. eine amtliche Veröffentlichung des Urteils steht aktuell noch aus.
Praxisempfehlung
Für die Praxis ist grundsätzlich zu empfehlen, in allen noch offenen Fällen einen Änderungsantrag einzureichen und eine Erstattung der Umsatzsteuer zu beantragen, die bisher auf den fiktiv gelieferten selbstverbrauchten Strom und die entsprechende KWK-Zulage gezahlt wurde.