Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
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Wichtige Frist für Unternehmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und als Letztverbraucher oder Kunden Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und bzw. oder dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) von kumuliert mehr als EUR 2 Mio. erhalten haben.
Schwimmbäder und ein reibungslos funktionierender öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sind zentrale Bausteine für die Lebensqualität und Attraktivität jeder Kommune. Es galt lange als selbstverständlich, dass das örtliche Stadtwerk einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung dieser Einrichtungen leistet. Doch dieses eingespielte Modell steht heute vor nie dagewesenen Herausforderungen.
Die hohen Energiepreise in Deutschland bleiben ein Wettbewerbsfaktor für die deutsche Industrie. Gute Nachrichten für energieintensive Unternehmen: Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), das bis 2030 gilt, schafft die EU-Kommission einen Rahmen, um nationale Strompreisentlastungen und den Industriestrompreis rechtssicher auszugestalten. Wir beleuchten, welche Unternehmen von CISAF profitieren können und welche Voraussetzungen für die Förderung gelten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gesellschafterdarlehen im Sonderbetriebsvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bereits bei Betriebsaufgabe auf den Teilwert abgeschrieben werden können – auch ohne Vollbeendigung der Gesellschaft.
Der Europäische Verteidigungsfonds (EVF) eröffnet Unternehmen und Einrichtungen der Verteidigungswirtschaft vielversprechende Möglichkeiten. Etablierte Marktteilnehmer können dank großer finanzieller Zuschüsse neue Geschäftszweige entwickeln und maßgeblich zu einem sicheren Europa beitragen. Gleichzeitig erhalten Start-Ups und kleine mittlere Unternehmen (KMU) einmalige Gelegenheiten, sich mit innovativen Technologien zu etablieren. Auch wer bereits erfolgreich Produkte und Dienstleistungen im zivilen Markt anbietet, sollte unbedingt prüfen, ob die eigenen Leistungen im zivil-militärischen Umfeld wertvolle Anwendungsfälle finden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unternehmen und Projekte förderfähig sind und welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen.
Die Einführung eines CAFM-Systems (Computer Aided Facility Management) bietet öffentlichen Einrichtungen die Chance, ihre Liegenschaften, technischen Anlagen und Infrastrukturen zentral zu verwalten, Betriebs- und Wartungsprozesse zu optimieren, gesetzliche Pflichten (u.a. Betreiberverantwortung) transparent nachzuweisen und Ressourcen langfristig effizienter einzusetzen. Damit die Potenziale voll ausgeschöpft werden, bedarf es mehr als nur die technische Systemeinführung: Eine saubere Datenbasis, klare Prozesse und die Integration in bestehende Strukturen sind entscheidend. Dieser Beitrag zeigt, wie ein strukturiertes Vorgehen in fünf Schritten – von der Bedarfsanalyse bis zur nachhaltigen Nutzung – den Erfolg sichert. Zudem erfahren Sie, wie professionelle Beratung dabei unterstützt, Risiken zu minimieren, Compliance zu gewährleisten und den Nutzen langfristig zu maximieren.
Mit dem Referentenentwurf vom 23. Juni 2025 zur zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) leitet die Bundesregierung die entscheidende Konkretisierung im nationalen Emissionshandel ein. Ab 2026 soll, wie ursprünglich vorgesehen, die bislang geltende Festpreisregelung durch ein Auktionssystem mit Preiskorridor ersetzt werden – ein Zwischenschritt auf dem Weg in das neue europäische Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (EU ETS 2), das ab 2027 vollständig in das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) integriert wird. Die jüngsten regulatorischen Entwürfe der Bundesregierung schaffen wichtige Klarheit über die Übergangsmodalitäten. Während die kurzfristigen Auswirkungen durch Preiskorridore noch begrenzt bleiben, deuten Prognosen für das EU-ETS 2 auf deutlich höhere CO₂-Kosten hin, die erhebliche Auswirkungen auf Energie- und Kraftstoffpreise haben könnten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Rahmenbedingungen ist daher essenziell für eine erfolgreiche Anpassung an das sich wandelnde regulatorische Umfeld.
Die Digitalisierung verlangt nach leistungsfähiger Infrastruktur – Glasfasernetze sind das Rückgrat moderner Telekommunikation. Doch wie lässt sich ihr wirtschaftlicher Wert fundiert und nachvollziehbar bestimmen? Die Antwort ist komplex, aber für Telekommunikationsunternehmen, Investoren und kommunale Gesellschafter von großer Bedeutung.
In seinem Bericht vom 18. Juni 2025 gab der Rat der EU bekannt, dass der Vorschlag der „ATAD III-Richtlinie“ („Unshell-Richtlinie“) nicht weiterverfolgt wird. Ziel dieser Richtlinie war es, die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen und substanzarmen Gesellschaften für Steuervermeidungszwecke zu unterbinden. Obgleich der Gedanke nachvollziehbar erscheint, war die angestrebte Regelung überaus komplex, praxisfern und vielfach überschießend ausgestaltet. Zudem war fraglich, wie sie sich in das bereits bestehende Geflecht an Substanzanforderungen im nationalen und internationalen Steuerrecht eingliedert.
Der deutsche Private-Equity-Markt steht vor einer großen Herausforderung: Immer mehr Portfoliounternehmen verbleiben länger als geplant im Besitz ihrer Investoren. Mehr als 400 Unternehmen gelten bereits als „overdue“ – ein deutliches Zeichen für den Exit-Stau im deutschen Mid-Market und die zunehmende „Exit-Blockade“. In unserer Analyse zeigen wir zunächst die aktuelle Entwicklung, beleuchten anschließend die Ursachen dieses Phänomens und erläutern abschließend, wie Investoren und Beratungshäuser mit gezielten Exit-Readiness-Initiativen auch in einem herausfordernden Umfeld erfolgreiche Exits realisieren können.
Die Einführung eines Tax Compliance Management Systems (Tax CMS), ist häufig ein komplexes Projekt. In der Praxis bestehen verschiedene Fallstricke: zum Beispiel unterschiedliche Prioritäten, knappe Ressourcen und technische Hürden. Um diese Fallstricke erfolgreich zu meistern, sind entsprechende Erfahrungswerte aus vergleichbaren Projekten erforderlich.
Der Börsenkurs eines Unternehmens ist ein zentraler Referenzwert für Investoren, Analysten und Entscheidungsträger. Er spiegelt die Markterwartung hinsichtlich der zukünftigen Ertragskraft eines Unternehmens wider – jedoch nicht zwangsläufig dessen tatsächlichen wirtschaftlichen Wert. Doch wann ist er tatsächlich ein verlässlicher Indikator für den „wahren“ wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens? Der neue Entwurf des IDW Standards ES 17 liefert hierzu eine fundierte und praxisnahe Antwort – und stellt klare Anforderungen an die Beurteilung börsenkursbasierter Kompensationen.