Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ihre bisherige Praxis zur Beurteilung des Werkstudentenstatus verändert. Künftig spielt die Studiendauer eine entscheidende Rolle – mit erheblichen Folgen für Arbeitgeber. Wer die neue Regelung nicht beachtet, riskiert bei Sozialversicherungsprüfungen (SV-Prüfungen) hohe Nachzahlungen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 8. August 2025 die Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen im Fall der Leistungskombination präzisiert. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst bzw. erweitert. Neben dieser Konkretisierung setzt sich das BMF auch mit dem zeitlichen Anwendungsbereich dieser Regelung auseinander. Mit dem aktuellen Schreiben wird das Schreiben vom 29. April 2024 vollständig ersetzt.
Jahrzehntelang galt Erdgas in Deutschland als Rückgrat der Energieversorgung. Noch im Jahr 2022 lag der Anteil von Erdgas an der deutschen Primärenergieversorgung bei ca. 24 Prozent, was Erdgas zum zweitwichtigsten Energieträger in Deutschland (hinter dem Mineralöl) gemacht hat. Das „Geschäft mit dem Gas“ war dementsprechend lange Jahre ein lukratives und verlässliches Geschäftsmodell. Nunmehr befindet sich die Energieversorgung in Deutschland – insbesondere die Versorgung mit Erdgas – spürbar in einem Umbruch. Geopolitische Erschütterungen, insbesondere der Krieg gegen die Ukraine und die damit einhergegangene Versorgungsunterbrechung durch Russland, haben die Fragilität des Gasmarktes mit all ihren Begleiterscheinungen (wie etwa Preisexplosionen, Versorgungsengpässe und (ungewollte) politischen Abhängigkeiten) offengelegt. Vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 stellt sich zugleich auch die Frage, welche Rolle die deutschen Gasnetze in Zukunft noch spielen können – oder dürfen. Nicht wenige Netzbetreiber sehen perspektivisch keine Zukunft mehr für ihre Gasnetze und denken bereits über deren (teilweise) Stilllegung nach. Aber: Ist das so ohne weiteres möglich?
Mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) hat die EU-Kommission einen neuen beihilferechtlichen Rahmen geschaffen, der gezielte und beschleunigte staatliche Förderungen für eine saubere, wettbewerbsfähige Industrie ermöglicht. Nachdem wir in einem separaten Insight bereits die allgemeinen Hintergründe zum Beihilferahmen für den Deal für eine saubere Industrie beleuchtet haben, gehen wir nun ins Detail: Wir werfen einen Blick auf die konkreten Inhalte des CISAF.
Der am 23. Juli 2025 veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes enthält Änderungen, wie beispielsweise die Festsetzung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindeststeuersatz sowie Konkretisierungen in den Bereichen Stromspeicher und Elektromobilität. Weitestgehend werden vorgesehene Änderungen aus dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht aus dem Jahr 2024 übernommen.
Die EU-Kommission hat mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) einen neuen beihilferechtlichen Rahmen geschaffen, der gezielte und beschleunigte staatliche Förderungen für eine saubere, wettbewerbsfähige Industrie ermöglicht. Was genau hinter dem CISAF steckt, warum er notwendig ist und welche Spielräume er den Mitgliedstaaten bietet, lesen Sie in unserem Überblick.
Die Bundesregierung treibt die Transformation des Energiemarktes voran. Mit ihrem aktuellen, am 6. August 2025 veröffentlichten, Gesetzesentwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sollen zentrale Weichen gestellt werden, um Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz und Klimaneutralität bis 2045 zu gewährleisten. Der Referentenentwurf enthält Neuerungen – von Absicherungsstrategien für Stromlieferanten über die Stärkung von Speichertechnologien bis hin zu neuen Vorgaben für Verträge mit Letztverbrauchern. Die dringend erwartete Präzisierung des Kundenanlagenbegriffs bleibt jedoch aus.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer tragen nicht nur Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, sondern auch dafür, dass arbeitsrechtliche Pflichten gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingehalten werden. Zunehmende Regulierung und neue Rechtsprechung verschärfen die Pflichten und Haftungsrisiken. Besonders im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche Haftungsfallen, die für die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer persönlich hohe Konsequenzen haben können.
Am 6. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG) an die Verbände übermittelt. Der Entwurf enthält umfassende Änderungen am Mindeststeuergesetz (MinStG), setzt die sogenannte DAC 9-Richtlinie um und ergänzt relevante Vorschriften im Einkommensteuergesetz (EStG) sowie im Außensteuergesetz (AStG). Wesentliche Schwerpunkte sind neue Regelungen zur Verhinderung von Umgehungsstrategien im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung sowie die Abschaffung der Lizenzschranke und Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung.
Digitale Identitäten sind das neue ‚Reisepass-Paket‘ des Welthandels. Ohne sie gerät der internationale Austausch von Waren, Geld und Verträgen ins Stocken. Seit der Corona-Pandemie verlangen Behörden, Banken und Logistiker fälschungssichere Identitätsnachweise in Sekunden – und nicht mehr per Papierstapel in Tagen. Wer heute digitale Identitäten und offene Datenplattformen nutzt, verkürzt Durchlaufzeiten, senkt Kosten und gewinnt Kundenvertrauen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit kürzlich veröffentlichtem Beschluss vom 9. Juli 2025 (Aktenzeichen II B 13/25) eine womöglich grundlegende Entscheidung zur doppelten Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei Signing und Closing von Share Deals im Falle nicht fristgerechter, fehlerhafter bzw. unterbliebener Grunderwerbsteueranzeigen getroffen. Mit dem entsprechenden Beschluss hat der BFH die Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids aufgehoben und dabei ernstliche Zweifel an der Zulässigkeit der derzeitigen Verwaltungspraxis geäußert.
Am 30. Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Empfehlung C(2025) 4984 final für einen Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU bzw. SME) – den von EFRAG entwickelten Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Die Empfehlung richtet sich an KMUs, die nicht unter die CSRD fallen, aber Anfragen von großen Unternehmen und Finanzintermediären entsprechen müssen sowie an nicht börsennotierte KMUs und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Gleichzeitig spricht die Europäische Kommission auch eine Empfehlung an Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen, Investoren und weitere datenabfragende Stellen aus, ihre Informationsersuchen an KMUs so weit wie möglich auf die im VSME definierten Angaben zu beschränken.