Sind Betriebe gewerblicher Art (BgA) gleichartig im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes und können somit zusammengefasst werden? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich erneut Stellung genommen. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Sind Betriebe gewerblicher Art (BgA) gleichartig im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes und können somit zusammengefasst werden? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich erneut Stellung genommen. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass keine unternehmerische Betätigung einer Kommune beim Betrieb von Kureinrichtungen vorliegt, wenn diese auch ohne Zahlung einer Kurtaxe von jedermann unentgeltlich genutzt werden können.
Der EuGH hat am 30. März 2023 in zwei Urteilen festgestellt, dass die öffentliche Hand nicht als umsatzsteuerlicher Unternehmer handelt, wenn ihre Leistungen (dauerhaft) defizitär sind.
Die Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen soll nach Ansicht des EuGH von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn diese Nebenleistung zur eigentlichen Vermietung ist.
Für die Lieferung von Holzhackschnitzeln, die zum Verbrennen bestimmt sind, ist nunmehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 Prozent anzuwenden. Bislang kam für alle Holzhackschnitzel der Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent zur Anwendung. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten BMF-Schreiben hervor.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat im Januar 2023 mit einer Verfügung zur um-satzsteuerrechtlichen Behandlung von Umsätzen in der kommunalen Entsorgungswirtschaft bei Anwendung der umsatzsteuerrechtlichen Neuregelung Stellung genommen.
Die Finanzverwaltung hat den Umsatzsteueranwendungserlass um Regelungen zum Vorsteuerabzug sowie zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt.
Das BMF hat jüngst eine Nichtbeanstandungsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis bei Rechnungen von jPöR im Kontext mit der Umstellung auf § 2b UStG veröffentlicht. Diese gilt bis 31. März 2023.
Am 19. Juli 2022 hat das BMF ein Einführungsschreiben zur Befreiung der Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder veröffentlicht.
Das BMF hat im Schreiben vom 19. Juli 2022 unter anderem Anpassungen zum Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen vorgenommen.