In seinem Schlussantrag zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Innenumsätze von Organgesellschaften vertritt der Generalanwalt eine für die Praxis günstige Rechtsauffassung. Nach seinen Ausführungen unterliegen Umsätze, die zwischen Organgesellschaften einer Organschaft gegen Entgelt erbracht werden, nicht der Umsatzsteuer.
Mit Schreiben vom 27. Februar 2024 ist das Bundesministerium für Finanzen (BMF) der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt und stellt klar, dass nicht jede ausgewiesene Umsatzsteuer in Rechnungen auch geschuldet wird. Für juris-tische Personen öffentlichen Rechts (jPöR) kann dies erhebliche Erleichterungen für die Pra-xis bringen.
Das BMF hat am 13. Februar 2024 ein Schreiben zur Vorsteueraufteilung nach dem Verhält-nis der Umsätze im Sinne von § 15 Absatz 4 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) und zur Anwendung des Gesamtumsatzschlüssel veröffentlicht. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
Wir beleuchten die steuerliche Behandlung der sogenannten THG-Prämien für Elektrofahrzeuge und Ladesäulen von gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen.
Der Verkauf von Speisen unterliegt grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 Prozent – anders als die Abgabe von Speisen mit zusätzlichen Dienstleistungen (sogenannte Restaurationsleistungen).
Der BFH hat mit einer Entscheidung vom April 2023 Rahmenbedingungen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Blut- und Gewebetransporte festgelegt.
Wenn juristische Personen öffentlichen Rechts und Gemeinnützige gemeinsam eine Meldestelle für Hinweisgeber unterhalten, sollte unbedingt auf die steuerlichen Folgen geachtet werden. Worauf es dabei ankommt.
Das hat der BFH klargestellt. Wichtig ist dabei in der Praxis immer die Abgrenzung zur steuerlich nicht abzugsfähigen verdeckten Einlage. Wir informieren Sie über das Urteil.
Am 24. März 2023 wurde ein neues BMF Schreiben zur Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung für Sozialversicherungen veröffentlicht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird nun klarzustellen haben, ob an der bisherigen Annahme der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen in einer umsatzsteuerlichen Organschaft festzuhalten ist und ob dies von der Vorsteuerabzugsberechtigung der beteiligten Gesellschaften abhängt. Wir informieren Sie über das Vorabentscheidungsgesuch des BFH.
Aufgrund von Regelungen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2022 besteht für bestimmte jPöR die Möglichkeit, für Zwecke der Umsatzsteuer zukünftig die sogenannte Ist-Besteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) anzuwenden.
Der BFH hat jetzt festgestellt, dass eine Kinderbetreuungseinrichtung nicht gemeinnützig sein kann, wenn sie sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungspräferenzen ihrer Vertragspartner orientiert. Was das für die Praxis bedeutet.