Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
Chancen erkennen, Risiken steuern
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Ein Wegzug bzw. Umzug ins Ausland kann steuerliche Konsequenzen haben, die oft unterschätzt werden. Besonders oft unerkannt bleiben bei einem Wegzug in eine Steueroase bzw. in ein Niedrigsteuerland die sogenannten erweiterten beschränkten Steuerpflichten für die Einkommensteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In diesem Zusammenhang sollte eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) unbedingt beachtet werden. Wir beleuchten, was „Wegzügler“ zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht wissen müssen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 19. Dezember 2024 (Aktenzeichen VII B 27/24) zentrale Aspekte zur Einschränkung des Versorgerstatus nach § 1a Abs. 7 der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) geklärt. Im Fokus stehen Betreiber von Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 MW, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft, Biomasse oder Sonnenenergie erzeugen.
Die Einhaltung steuerlicher Vorschriften ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – sie schützt ein Unternehmen und das Management vor unerwarteten Risiken und Strafen sowie Reputationsschäden. Innovative Tools und Abfragen im Rahmen eines durchdachten Tax CMS können Unternehmen helfen, auch in Zukunft auf der sicheren Seite zu sein. Bei vielen Themen können Risiken wie etwa Scheinselbständigkeit und Incentives mittels innovativen Tools und Abfragen schnell und zielgerichtet erkannt und direkt in Risikokategorien einordnet werden.
Die Erstellung des Verwendungsnachweises ist für Zuwendungsempfänger eine zentrale Herausforderung innerhalb ihrer geförderten Glasfaserprojekte. Eine strukturierte und konsistente Dokumentation ist erforderlich, um den Abruf der Fördermittel ordnungsgemäß nachzuweisen und Rückforderungen des Fördergebers zu vermeiden. In diesem Beitrag erläutern wir die prüfungsrelevanten Anforderungen und geben praxisnahe Empfehlungen für eine effiziente Nachweisführung.
Datendiebstahl bzw. Data Breach ist für jedes Unternehmen eine erhebliche Bedrohung. Ein erfolgreicher Angriff auf Unternehmensdaten kann nicht nur erhebliche finanzielle Schäden verursachen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig erschüttern. Ein klar strukturierter Handlungsplan ist der Schlüssel, um technische Risiken zu minimieren und datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen - und damit das Vertrauen in Ihre Organisation zu erhalten.
Daten sind längst zum wertvollsten Gut vieler Unternehmen geworden - vor allem im TMT-Sektor. Doch ohne klare Richtlinien und einen strukturierten Überblick schöpfen Unternehmen ihr Potenzial nicht aus. Ein durchdachtes Data Governance-Konzept und ein präzise geführter Datenkatalog sind Schlüsselelemente, um die Datenmonetarisierung erfolgreich umzusetzen.
Die TMT-Branche durchläuft eine Phase disruptiver Umbrüche, getrieben von technologischem Fortschritt, regulatorischen Veränderungen und neuen Marktdynamiken. Für den deutschen Mittelstand, der sich durch Innovationsstärke und Nischenführerschaft auzeichnet, ergeben sich hieraus komplexe Herausforderungen, aber auch Chancen für eine erfolgreiche strategische Positionierung.
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In zwei aktuellen Entscheidungen hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln sich mit der Gestaltung von Kündigungsrechten und Transparenzpflichten von Telekommunikationsdiensteanbietern befasst. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die von den Telekommunikationsunternehmen im Rahmen ihrer digitalen Prozesse zur Verfügung gestellten Informationen die Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfüllen. Was bedeuten die Entscheidungen für Verbraucher und Unternehmen? Und welche Anpassungen sind nun erforderlich?
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Der BFH klärt die Anforderungen an das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen in Fällen des Durchgangserwerbs unter Beteiligung einer Stadt durch unionrechtskonforme Auslegung des §1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Das Urteil ist für Kommunen interessant, insbesondere, wenn sie mit Netzübernahmen und Versorgerwechseln befasst sind.
Am 29. August 2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Innenumsätze innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft auch dann nicht steuerbar sind, wenn sie entgeltlich an den hoheitlichen Bereich des Organträgers erbracht werden. Auch eine Entnahmebesteuerung nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG entfällt in diesen Fällen.