Beratungspraxis Unternehmenssteuern
Erweiterte Grundbesitzkürzung bei umgekehrter Betriebsaufspaltung zulässig
Mit seinem Urteil vom 17. April 2023 hat das Finanzgericht München zur Zulässigkeit der Inanspruchnahme der erweiterten Grundbesitzkürzung bei Vorliegen einer sogenannten umgekehrten Betriebsaufspaltung Stellung genommen.