Das Umsatzsteuerrecht regelt in § 13c UStG eine Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen. Bei Abtretungen und Verpfändungen an Nichtunternehmer oder Pfändungen durch Nichtunternehmer kommt die Haftung nach § 13c UStG nach bisheriger Verwaltungsauffassung nicht in Betracht. Zu den Nichtunternehmern zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), soweit kein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG vorliegt.
Die M&A-Aktivitäten im europäischen Krankenhausmarkt haben in den vergangenen Jahren spürbar nachgelassen. Die Corona-Pandemie, regulatorische Unsicherheiten und die beschlossene Krankenhausreform in Deutschland wirken wie ein Bremsklotz für viele Transaktionen. Sowohl in Deutschland als auch europaweit ist die Zahl der Deals deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig könnten Faktoren wie Personalengpässe, steigender Kostendruck und zu-nehmende Insolvenzen künftig wieder für Bewegung sorgen. Ein Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre zeigt, wie sich der Markt entwickelt hat – und welche Trends sich abzeichnen.
Das vom Bundesrat gebilligte Jahressteuergesetz 2024 regelt eine erneute zweijährige Verlängerungsoption für die weitere Anwendung der alten Regelung des § 2 Absatz 3 UStG alter Fassung. Danach sind jPöR nur Unternehmer mit ihren Betrieben gewerblicher Art und ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Die Begründung beider Betriebe richtet sich nach den Voraussetzungen der Ertragsteuer.
Setzt die Ausnahme von der Steuerbefreiung nach Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) und Umsatzsteuergesetz (UStG) bei Überlassung von Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen zwingend ein „Parken“ voraus?
Die Schlussabrechnungen zu Corona-Hilfen (Pakete I und II) können noch bis 30. September 2024 eingereicht werden, sofern bereits eine Fristverlängerung beantragt wurde.
Das Bundeszentralamt für Steuern plant, Ende Februar 2024 ein neues IT-Verfahren zur Anmeldung der Quellensteuer nach § 50a Einkommensteuergesetz einzuführen. Hierzu werden aktuell neue Steuernummern erteilt.
Sind Betriebe gewerblicher Art (BgA) gleichartig im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes und können somit zusammengefasst werden? Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich erneut Stellung genommen. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.
Der EuGH hat am 30. März 2023 in zwei Urteilen festgestellt, dass die öffentliche Hand nicht als umsatzsteuerlicher Unternehmer handelt, wenn ihre Leistungen (dauerhaft) defizitär sind.
Die Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen soll nach Ansicht des EuGH von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn diese Nebenleistung zur eigentlichen Vermietung ist.
Für die Lieferung von Holzhackschnitzeln, die zum Verbrennen bestimmt sind, ist nunmehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 Prozent anzuwenden. Bislang kam für alle Holzhackschnitzel der Regelsteuersatz von derzeit 19 Prozent zur Anwendung. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten BMF-Schreiben hervor.
Als Reaktion auf Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vertritt die Finanzverwaltung nun die Auffassung, dass die Zuordnung von BHKW zum unternehmerischen Bereich im Sinne der Umsatzsteuer anhand der Marktwerte und Mengen der produzierten Güter zu erfolgen hat. Was das für die Praxis bedeutet.
Das BMF hat jüngst eine Nichtbeanstandungsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis bei Rechnungen von jPöR im Kontext mit der Umstellung auf § 2b UStG veröffentlicht. Diese gilt bis 31. März 2023.