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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Erstmalig hat sich das BMF gemeinsam mit den Ländern zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen geäußert. Mit Veröffentlichung der Entwurfsfassung am 17. Juni 2021 bezieht das BMF Stellung, wie virtuelle Währungen (beispielsweise Bitcoin) steuerlich beurteilt werden. Von Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie den Steuerpflichtigen selbst wurde eine konkrete Aussage über die Beurteilung von Token und virtuellen Währungen schon lange erwartet. Eine finale Fassung soll nach Prüfung der Stellungnahmen der Verbände und erneuter Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder amtlich veröffentlich werden. Doch auch der Entwurf bestätigt bereits die bisherige Qualifizierung der einzelnen Handlungen im virtuellen Umfeld und enthält keine größeren Überraschungen.
Neben der nationalen Betrachtung plant auch die EU-Kommission im Rahmen eines Aktionsplans für eine faire und gerechte Besteuerung eine Ausweitung des Automatischen Informationsaustausches auf Krypto-Währungen und das sogenannte E-Geld (DAC8).
Grundsätzlich gelten Erträge aus digitalen Währungen beim Privatanleger als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, die steuerpflichtig werden, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung in Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt. Der Entwurf des BMF-Schreibens geht nun allerdings von einem Beurteilungszeitraum von zehn Jahren aus, wenn digitale Einheiten, beispielsweise durch die Nutzung als Einkunftsquelle gegen Entgelt (das sogenannte Lending), zur langfristigen Einkünfteerzielung genutzt werden.
Auch die Abgrenzung von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) stellt Anleger oft vor steuerliche Probleme.
Praxishinweis
Wir unterstützen Sie gerne bei Abgrenzungsfragen sowie bei der Ermittlung der Einkünfte. Der Entwurf des BMF-Schreibens liegt jetzt vor. Eine abschließende Entscheidung steht zwar noch aus, allerdings ist die Tendenz der Finanzverwaltung klar abzulesen. Ein elektronischer Datenaustausch ist zeitnah auf europäischer Ebene zu erwarten, mit der Folge einer faktischen De-Anonymisierung der Transaktionen. Deshalb sind Steuerpflichtige nun gefordert, Dokumentationen zu erstellen und aufzubereiten. Es ist sicher, dass digitale Währungen immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung rücken werden.

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