Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
Chancen erkennen, Risiken steuern
Die Exit Readiness Studie 2025 mit Daten, Trends und Handlungsempfehlungen zur optimalen Vorbereitung auf den Unternehmensverkauf.
Die Betriebsaufspaltung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern beruht auf Richterrecht. Entstanden war sie ursprünglich mit Blick auf die Gewerbesteuer und deren mögliche Erosion, wenn ein beherrschender Gesellschafter Wirtschaftsgüter an die Kapitalgesellschaft überlässt. Zwischenzeitlich hat sie sich von diesem „Kontext“ nach Rechtsprechung des BFH gelöst und lebt nun ein – nicht gesetzlich verankertes – Eigenleben. Dennoch hat sie weiterhin spürbare Auswirkungen auf die Gewerbesteuer, wie ein neuer BFH-Beschluss (IV B 31/25) zeigt.
Sowohl bei der verdeckten Gewinnausschüttung als auch bei der verdeckten Einlage hat der Gesetzgeber materielle Korrespondenzprinzipien vorgeschrieben. Die Besteuerung auf der Ebene der Gesellschaft hat somit Auswirkungen auf Steuerbefreiungen beim Gesellschafter (bei der verdeckten Gewinnausschüttung, § 8b Abs. 1 Satz 2 ff. KStG). Umgekehrt hat die Behandlung beim Gesellschafter Auswirkungen auf das Einkommen der Gesellschaft (bei der verdeckten Einlage, § 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG). Zu letzterer Vorschrift hat der BFH jetzt eine überraschende Entscheidung veröffentlicht.
Künstliche Intelligenz (KI) ist inzwischen allgegenwärtig und gerade im Personalbereich (HR) ist ihr Einsatz verlockend. Ob im Recruiting, im laufenden Arbeitsverhältnis oder auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Allerdings steigen mit zunehmendem Einsatz von KI auch die Anforderungen an Unternehmen. Unternehmen haben beim Einsatz von KI vor allem die EU-KI-Verordnung (KI-Verordnung) zu beachten, durch die seit 2025 schrittweise verbindliche Regeln und neue Haftungsfragen eingeführt wurden und ab dem 2. August 2026 weitere Regeln hinzutreten. Aber auch unabhängig von der KI-Verordnung gibt es arbeitsrechtliche Regelungen beim Einsatz von KI im HR-Bereich zu beachten. Neben den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden, dürfen auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht außer Acht gelassen werden.
Mit Urteil vom 12. August 2025 (Aktenzeichen IX R 24/24) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Sonderabschreibung setze vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordere eine Vermehrung des Wohnungsbestands.
2026 markiert einen Wendepunkt für das IT und ERP Recht. Mit neuen europäischen Vorga-ben rund um Datenzugang, Interoperabilität, Künstliche Intelligenz und Cyber-Sicherheit ver-ändern sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen grundlegend. ERP Systeme stehen dabei besonders im Fokus, da sie zentrale Geschäftsprozesse und Datenströme verbinden. Die neuen Regeln schaffen sowohl zusätzliche Pflichten als auch Chancen, bestehende ERP Landschaften zukunftssicher, transparent und technologisch moderner auszurichten.
Anfang Februar ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ – das sog. „Netzpaket“ – aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geleaked. Das Netzpaket sieht vor, den bestehenden gesetzlichen Rahmen zu Netzanschlussverfahren in Deutschland grundlegend zu reformieren. Ziel ist es, den Anlagenzubau durch erneuerbare Energien, Batteriespeicher oder Großverbraucher (wie z. B. moderne Rechenzentren) besser mit den Netzausbau abzustimmen. Nachfolgend werden zunächst die Hintergründe des gesetzlichen Vorhabens und die geplanten Änderungen kurz dargestellt. Anschließend erfolgt eine kurze Einordnung des Gesetzesvorhabens.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 5. März 2026 (C-409/24 – C-411/24) zum deutschen Aufteilungsgebot bei Beherbergungsleistungen entschieden. Danach ist es grundsätzlich zulässig, Zusatzleistungen wie Frühstück oder Parkplatz separat zu besteuern, auch wenn sie als unselbständige Nebenleistung Teil einer einheitlichen Leistung sind. Damit bestätigt der EuGH im Ergebnis die bisherige Praxis von BFH und Finanzverwaltung.
Kommunale Verwaltungen stehen vor der Aufgabe, komplexe Projekte unter Unsicherheit zu steuern, Ressourcen realistisch zu priorisieren und Veränderungen nachhaltig im Verwaltungsalltag zu verankern. Die folgende Zusammenfassung bündelt zentrale Erkenntnisse aus zahlreichen Fachbeiträgen zu Initiierung, Planung, Umsetzung, Controlling, Abschluss, Portfoliosteuerung, Organisationskultur, externer Zusammenarbeit, politischer Einbindung sowie organisationaler Veränderungsfähigkeit. Die Gesamtschau zeigt: Erfolgreiche Kommunen setzen weniger auf Perfektion als auf klare Entscheidungen, transparente Prioritäten, lernorientierte Strukturen und eine Führung, die Wandel sichtbar trägt .
Teil 2 unserer vierteiligen Health-Check-Reihe: Ein Lohnsteuer Health Check hilft Unternehmen, typische steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und interne Prozesse zu überprüfen. Gerade bei Themen wie Bewirtungen, Betriebsveranstaltungen, Geschenken oder der privaten PKW- und E-Bike-Nutzung entstehen häufig Fehler – oft aufgrund unklarer Zuständigkeiten oder fehlender Datenflüsse zwischen Abteilungen. Ein strukturierter Health Check schafft Transparenz, identifiziert Optimierungspotenziale und bereitet Unternehmen besser auf Lohnsteuer-Außenprüfungen vor.
In einer Grundsatzentscheidung vom 13. November 2025 (V R 4/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bisher von der Finanzverwaltung praktizierte umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen grundlegend infrage gestellt. Das Urteil ist auf zahlreiche andere Vereine übertragbar und besitzt erhebliche Praxisrelevanz für Investitionen, Vorsteuerabzug und Beitragsgestaltung.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat im Urteil T‑638/24 klargestellt, dass ein „Straferwerb“ – also die Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs im Mitgliedstaat der verwendeten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt‑ID-Nr.), der nicht dem tatsächlichen Bestimmungsland des physischen Gelangens entspricht – selbst dann unionsrechtskonform bleibt, wenn die zugehörige innergemeinschaftliche Lieferung aufgrund eines unrichtigen Steuerausweises eine Steuerschuld auslöst und der Vorsteuerabzug folglich ausgeschlossen ist. Die parallele Anwendung von Art. 41 und Art. 203 der Mehrwertsteuersystem-richtlinie (MwStSystRL) verstößt nach Auffassung des Gerichts weder gegen den Neutralitätsgrundsatz noch gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Eine vorübergehende Doppelbesteuerung ist unschädlich, da eine Berichtigung des unrichtigen Steuerausweises in der Rechnung möglich ist.
Die feierliche Verabschiedung geschätzter Mitarbeitender dient dazu, dem Mitarbeitenden persönlich zu danken und mit Kolleginnen und Kollegen sowie ggf. den engsten Familienangehörigen auf gemeinsam Erreichtes zurückzublicken. Häufig verbinden Unternehmen den Anlass jedoch mit konkreten betrieblichen Zielen wie der Bekanntgabe der Nachfolge oder den Austausch mit Geschäftskunden.