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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
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Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
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Financial Advisory
Finanzstrukturen optimieren
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Steuern für Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Steuern für Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
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Outsourcing Finanzprozesse
Buchhaltung, Abschlüsse und Reporting
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Lohnbuchhaltung & HR Services
Rundumservice Personalmanagement
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Steuerdeklarationen
In Sachen Steuern auf der sicheren Seite
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Global Compliance & Reporting Services
Internationaler Service - nationale Ansprache
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Company Setup & Domiciliation Services
Hilfe bei Auslandsexpansion
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Immobilieninvestments
Full-Service im Immobilienbereich.
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Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Selbstanzeige
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M&A-Transaktionsberatung
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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IT-Recht
IT-Recht
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Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten Unternehmen aller Rechtsformen umfassend von ihrer Gründung (Rechtsformwahl, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen) über strukturelle Veränderungen während ihres Bestehens (Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Formwechsel und sonstige Restrukturierungen) bis hin zu einer etwaigen Abwicklung im Rahmen einer Liquidation.
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Arbeitsrecht
IT-Recht
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Wirtschafts-, Zivil- und Vertragsrecht
Als Grant Thornton Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bieten wir unseren Mandanten eine professionelle und umfassende Rechtsexpertise und -beratung als ihr professioneller Business Partner. Wir betreuen einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen und Größenordnungen. Nicht nur mittelständische Unternehmen auch Global Player sowie private Vermögensinhaber gehören zu unseren Mandanten. Wir bieten Ihnen laufende Beratung im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Vertrags,- Arbeits- und IT-Recht.
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Immobilienwirtschaftsrecht
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Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
Insolvenz, Restrukturierung, Sanierung
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Bank- und Kapitalmarktrecht
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Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
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Managerhaftung
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Prozessführung und Schiedsverfahren
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Privates Bau-, Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht
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Versicherungsrecht
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Wirtschaftsstrafrecht
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Compliance
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Integrierte Beratung
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Vermögenscontrolling
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Wertpapierreporting
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Reporting für Stiftungen
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IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
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Risk Advisory
Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
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Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
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Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
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Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
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Internationales Business
Unsere Länderexpertise
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Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
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Philipp zeigt Wirkung.
Philipp zeigt Wirkung.
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So zeigt Anna Wirkung.
So zeigt Anna Wirkung.
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So zeigt David Wirkung.
So zeigt David Wirkung.
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So zeigt Eli Wirkung.
So zeigt Eli Wirkung.
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So zeigt Sophie Wirkung.
So zeigt Sophie Wirkung.
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beziehungsweise der Arbeitnehmerin ein betriebliches Kraftfahrzeug dauerhaft zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, so muss der Mitarbeiter beziehungsweise die Mitarbeiterin diesen geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitgeber kann hierzu die monatliche Zuschlagsregelung des § 8 Absatz 2 Satz 3 EStG, die sogenannte 0,03%-Regel (auf das Kalenderjahr hochgerechnet 3,6%), anwenden oder die Einzelbewertung mit 0,002% vom Bruttolistenpreis pro dokumentierte Fahrt. Während der Corona-Pandemie ist die Tätigkeit im Homeoffice für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Normalität geworden. Die 0,03%-Regel hat daher zu einer Übermaßbesteuerung geführt, sofern der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin weniger als 180 Fahrten (180 x 0,002% entspricht 3,6%) im Kalenderjahr vorgenommen hat. Bei Wahl der 0,03%-Regel fand diese nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung auch Anwendung für volle Kalendermonate, in denen das Fahrzeug tatsächlich nicht für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wurde.
Die Lohnsteuerreferatsleiter haben nun klargestellt, dass eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs (Wechsel von der 0,03%-Regelung zur Einzelbewertung oder umgekehrt für das gesamte Kalenderjahr) jedoch grundsätzlich möglich ist. Das bedeutet: Wenn der Arbeitgeber zunächst mit 0,03% vom Bruttolistenpreis abrechnet und der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin aber die einzelnen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte aufzeichnet und nachweisen kann, ist eine rückwirkende Korrektur für das gesamte Jahr auf Basis der 0,002%-Regelung in der Gehaltsabrechnung möglich. Es ist dann eine Rückrechnung vorzunehmen. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen aber das gesamte Jahr mit der Einzelbewertung abrechnen. Ein unterschiedlicher Ansatz der Bewertungsmethoden für die jeweiligen Monate ist nicht möglich. Der Arbeitnehmer beziehungsweise die Arbeitnehmerin muss die einzelnen Fahrten im Rahmen der Einzelbewertung dokumentieren und aufzeichnen. Diese müssen zum Lohnkonto genommen werden.
Neuregelung bietet Arbeitgebern Vorteile
Bisher musste der Arbeitnehmer die günstige Regelung in der Einkommensteuererklärung beantragen. Die Neuregelung bietet nun zwei Vorteile:
Durch die Berücksichtigung in der Gehaltsabrechnung sinkt nicht nur die steuerliche Belastung. Auch das sozialversicherungsrechtliche Entgelt ist bei Ansatz der 0,002%-Regel niedriger. Arbeitgeber sollten zudem berücksichtigen, dass die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage Auswirkungen auf die abzuführende Umsatzsteuer aus der Firmenwagengestellung hat. Ein geringerer geldwerter Vorteil reduziert damit auch die Umsatzsteuer. Diesen positiven Effekten steht allerdings ein erhöhter Dokumentationsaufwand gegenüber.
Wir beraten Sie gerne.

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