Der Bundesfinanzhof hat zu VIP-Logen entschieden, dass Aufwendungen für Leerplätze und für teilnehmende Mitarbeiter nicht der Pauschalsteuer unterliegen. Wir stellen das Urteil vor.
Ob Earn-Out Zahlungen im Rahmen des begünstigt besteuerten Veräußerungsgewinns oder als nachträgliche Einkünfte zu besteuern sind, ist entscheidend.
Die Neuerungen werden erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben, da der Anwendungsbereich der Zinsschranke beträchtlich ausgedehnt und die Ausnahmen für einen unbeschränkten Zinsabzug weiter eingeschränkt wurden.
Die Finanzverwaltung hat mit Datum vom 16. Oktober 2023 neue Ländererlasse zur Zurechnung von Grundstücken bei „share deals“ veröffentlicht. Infos hier! Grant Thornton
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zum Tatbestandsmerkmal der „bestimmten Zeit der passiven Rechnungsabgrenzung“ Stellung genommen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Urteil.
Der Bundesfinanzhof schafft mit einer aktuellen Entscheidung weitere Klarheit zum Zinsabzug im Rahmen der Zinsschranke für die Jahre bis einschließlich 2023. Ab dem Jahr 2024 soll durch das Wachstumschancengesetz eine Reform der Zinsschranke in Kraft treten.
Mit seinem Urteil vom 17. April 2023 hat das Finanzgericht München zur Zulässigkeit der Inanspruchnahme der erweiterten Grundbesitzkürzung bei Vorliegen einer sogenannten umgekehrten Betriebsaufspaltung Stellung genommen.
Der Bundesfinanzhof schafft mit einer aktuellen Entscheidung weitere Klarheit zu den steuerlichen Folgen bei Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen auf eine gewerbliche Personengesellschaft gegen erstmalige Einräumung einer Mitunternehmerstellung
Der Bundesfinanzhof schafft mit einer aktuellen Entscheidung weitere Klarheit zu den Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtaufwendungen in Abgrenzung zu gemischten Verträgen – keine Hinzurechnung bei Sponsoring
Der BFH hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass ein ohne Satzungsgrundlage beschlossener inkongruenter Gewinnverwendungsbeschluss zivilrechtlich wirksam und steuerrechtlich anzuerkennen sein kann. Das Urteil eröffnet weitere steuerliche Gestaltungsspielräume bei Gewinnausschüttungen.
BFH und FG Köln schaffen mit aktuellen Urteilen weitere Klarheit zu den Voraussetzungen der tatsächlichen Durchführung von Gewinnabführungsverträgen im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft.
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten, wenn der Vertrag weitere Komponenten enthält und die reine Miete dem gesamten Vertrag nicht das Gepräge gibt.