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Die Studie „Krisenfestigkeit im Handel“ des ECC KÖLN in Zusammenarbeit mit Grant Thornton untersucht Verfügbarkeitsprobleme im Handel während der Krisen der letzten Jahre aus Sicht von Konsument:innen und Handelsexpert:innen in Deutschland.
Nach § 17 des im November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetzes sind Unter-nehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch in Höhe von mehr als 2,5 GWh/a verpflichtet, jährlich auf der Plattform für Abwärme eine Meldung über zur Verfügung stehende Abwärmepotentiale einzureichen. Anfang August wurden neue Merkblätter veröffentlicht, die insbesondere Bagatellgrenzen konkret definieren.
Das am 25. April 2024 eingeführte Herkunftsnachweisregister für Wärme, Kälte und Gas fördert die transparente Vermarktung von Energie aus erneuerbaren Quellen oder unvermeidbarer Abwärme und bietet Netzbetreibern die Möglichkeit, innovative, nachhaltige Produkte anzubieten. Gleichzeitig stellt es eine Herausforderung dar, die gesetzlichen Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2045 einzuhalten, ohne bestehende vertragliche Verpflichtungen zu beeinträchtigen.
Das Bundesfinanzministerium unternimmt einen neuen Anlauf zur Förderung von Fonds-Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur und passt dazu das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und das Investmentsteuergesetz an. Sollte der Gesetzesentwurf umgesetzt werden, würden Investitionen in diesen Bereichen für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds erheblich attraktiver.
Betreiber von KWK-Anlagen können nach § 53a des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) auf Antrag eine Steuerentlastung für die Energieerzeugnisse erhalten, die in der Anlage verwendet werden. Die vollständige Entlastung ist in diesem Jahr zum letzten Mal möglich, insofern der Antrag fristgerecht bis zum 31.12.2024 eingereicht wird.
Die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus Fremdwährungsgeschäften wurde nach dem BMF-Schreiben vom Mai 2022 neu geregelt. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung ab dem Veranlagungszeitraum 2025 Fremdwährungsguthaben genauer unter die Lupe nehmen wird. Was bedeutet das für Anleger und was ist vor dem Jahreswechsel zu tun?
Informiert der Streitverkündende in seiner Streitverkündung nicht über einen bevorstehenden Verhandlungstermin, gilt über die Lage des Rechtsstreits gemäß § 73 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht vollständig informiert. Damit kommt der Streitverkündung weder eine materiell-rechtliche verjährungshemmende Wirkung noch eine prozessuale Interventionswirkung zu. Das hat das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 16.05.2024 (2 U 75/23) entschieden, vgl. IBRRS 2024, 2416.
Der Gesetzgeber hat die Ende 2022 verschärften Verrechnungspreisdokumentationspflichten erneut angepasst und deren Anwendung deutlich vorverlegt. Was Unternehmen jetzt beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Die Migration vermögender Privatpersonen – und damit auch die ihres Geldes – ist global auf einem Höhepunkt angekommen. Im Podcast mit Willi Plattes, Christian Kempges und Jens Binding geht es um Deutschlands und Europas mögliche Antworten auf dieses Phänomen.
Italien war das erste Land in der EU, das die E-Rechnung bereits im Januar 2019 verpflichtend für alle B2B- und B2C-Transaktionen eingeführt hat. Im Rahmen unserer Artikelserie „E-Rechnung in der EU“ verdeutlichen wir die wachsende Bedeutung der elektronischen Rechnungsstellung am Beispiel der erfolgreichen Umsetzung in Italien. Damit bieten wir Unternehmen, auf die diese Veränderung zukommt, wertvolle Einblicke.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Grundsatzentscheidung zum werblichen Umgang mit Umwelt-Begriffen wie „klimaneutral“ getroffen. Die Maßstäbe zur rechtskonformen Verwendung werden strenger (I ZR 98/23).