Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
Chancen erkennen, Risiken steuern
Die Exit Readiness Studie 2025 mit Daten, Trends und Handlungsempfehlungen zur optimalen Vorbereitung auf den Unternehmensverkauf.
Der Börsenkurs eines Unternehmens ist ein zentraler Referenzwert für Investoren, Analysten und Entscheidungsträger. Er spiegelt die Markterwartung hinsichtlich der zukünftigen Ertragskraft eines Unternehmens wider – jedoch nicht zwangsläufig dessen tatsächlichen wirtschaftlichen Wert. Doch wann ist er tatsächlich ein verlässlicher Indikator für den „wahren“ wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens? Der im Januar 2026 veröffentlichte neue IDW Standard S 17 liefert hierzu eine fundierte und praxisnahe Antwort und stellt klare Anforderungen an die Beurteilung börsenkursbasierter Kompensationen.
Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit im Sinne des SGB III aus Anlass einer betrieblichen Restrukturierung für den bisherigen Arbeitgeber aufgrund eines zwischen ihm und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Durchführungsvertrags, erbringt er an diesen eine Leistung, zu deren Entgelt auch Aufstockungsbeträge gehören. Diese Leistung ist nicht als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 20. November 2025 entschieden. Wir informieren Sie über das Urteil und seine Auswirkungen in der Praxis.
Die Frage, wann ein Verwaltungsakt tatsächlich beim Steuerpflichtigen oder dessen Steuerberater zugeht, klingt banal – kann aber über Erfolg oder Scheitern eines Rechtsbehelfs entscheiden. Mit Beschluss vom 17. Februar 2026 (IX B 95/25) hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Problematik erneut ins Zentrum gerückt und eine klare Botschaft gesendet: Der auf dem Umschlag angebrachte Poststempel kann die in § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) vorgesehene gesetzliche Bekanntgabevermutung widerlegen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt im BMF-Schreiben vom 3. März 2026 nochmals ausdrücklich klar: Die Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken ist aus Sicht der Finanzverwaltung grundsätzlich als tauschähnlicher Umsatz anzusehen. Was diese Sichtweise für die Praxis bedeutet.
Die Betriebsaufspaltung ist nicht gesetzlich geregelt, sondern beruht auf Richterrecht. Entstanden war sie ursprünglich mit Blick auf die Gewerbesteuer und deren mögliche Erosion, wenn ein beherrschender Gesellschafter Wirtschaftsgüter an die Kapitalgesellschaft überlässt. Zwischenzeitlich hat sie sich von diesem „Kontext“ nach Rechtsprechung des BFH gelöst und lebt nun ein – nicht gesetzlich verankertes – Eigenleben. Dennoch hat sie weiterhin spürbare Auswirkungen auf die Gewerbesteuer, wie ein neuer BFH-Beschluss (IV B 31/25) zeigt.
Sowohl bei der verdeckten Gewinnausschüttung als auch bei der verdeckten Einlage hat der Gesetzgeber materielle Korrespondenzprinzipien vorgeschrieben. Die Besteuerung auf der Ebene der Gesellschaft hat somit Auswirkungen auf Steuerbefreiungen beim Gesellschafter (bei der verdeckten Gewinnausschüttung, § 8b Abs. 1 Satz 2 ff. KStG). Umgekehrt hat die Behandlung beim Gesellschafter Auswirkungen auf das Einkommen der Gesellschaft (bei der verdeckten Einlage, § 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG). Zu letzterer Vorschrift hat der BFH jetzt eine überraschende Entscheidung veröffentlicht.
Künstliche Intelligenz (KI) ist inzwischen allgegenwärtig und gerade im Personalbereich (HR) ist ihr Einsatz verlockend. Ob im Recruiting, im laufenden Arbeitsverhältnis oder auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Allerdings steigen mit zunehmendem Einsatz von KI auch die Anforderungen an Unternehmen. Unternehmen haben beim Einsatz von KI vor allem die EU-KI-Verordnung (KI-Verordnung) zu beachten, durch die seit 2025 schrittweise verbindliche Regeln und neue Haftungsfragen eingeführt wurden und ab dem 2. August 2026 weitere Regeln hinzutreten. Aber auch unabhängig von der KI-Verordnung gibt es arbeitsrechtliche Regelungen beim Einsatz von KI im HR-Bereich zu beachten. Neben den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden, dürfen auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nicht außer Acht gelassen werden.
Mit Urteil vom 12. August 2025 (Aktenzeichen IX R 24/24) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nicht zu gewähren ist, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Sonderabschreibung setze vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordere eine Vermehrung des Wohnungsbestands.
2026 markiert einen Wendepunkt für das IT und ERP Recht. Mit neuen europäischen Vorga-ben rund um Datenzugang, Interoperabilität, Künstliche Intelligenz und Cyber-Sicherheit ver-ändern sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen grundlegend. ERP Systeme stehen dabei besonders im Fokus, da sie zentrale Geschäftsprozesse und Datenströme verbinden. Die neuen Regeln schaffen sowohl zusätzliche Pflichten als auch Chancen, bestehende ERP Landschaften zukunftssicher, transparent und technologisch moderner auszurichten.
Anfang Februar ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ – das sog. „Netzpaket“ – aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geleaked. Das Netzpaket sieht vor, den bestehenden gesetzlichen Rahmen zu Netzanschlussverfahren in Deutschland grundlegend zu reformieren. Ziel ist es, den Anlagenzubau durch erneuerbare Energien, Batteriespeicher oder Großverbraucher (wie z. B. moderne Rechenzentren) besser mit den Netzausbau abzustimmen. Nachfolgend werden zunächst die Hintergründe des gesetzlichen Vorhabens und die geplanten Änderungen kurz dargestellt. Anschließend erfolgt eine kurze Einordnung des Gesetzesvorhabens.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 5. März 2026 (C-409/24 – C-411/24) zum deutschen Aufteilungsgebot bei Beherbergungsleistungen entschieden. Danach ist es grundsätzlich zulässig, Zusatzleistungen wie Frühstück oder Parkplatz separat zu besteuern, auch wenn sie als unselbständige Nebenleistung Teil einer einheitlichen Leistung sind. Damit bestätigt der EuGH im Ergebnis die bisherige Praxis von BFH und Finanzverwaltung.
Kommunale Verwaltungen stehen vor der Aufgabe, komplexe Projekte unter Unsicherheit zu steuern, Ressourcen realistisch zu priorisieren und Veränderungen nachhaltig im Verwaltungsalltag zu verankern. Die folgende Zusammenfassung bündelt zentrale Erkenntnisse aus zahlreichen Fachbeiträgen zu Initiierung, Planung, Umsetzung, Controlling, Abschluss, Portfoliosteuerung, Organisationskultur, externer Zusammenarbeit, politischer Einbindung sowie organisationaler Veränderungsfähigkeit. Die Gesamtschau zeigt: Erfolgreiche Kommunen setzen weniger auf Perfektion als auf klare Entscheidungen, transparente Prioritäten, lernorientierte Strukturen und eine Führung, die Wandel sichtbar trägt .