Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
Chancen erkennen, Risiken steuern
Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.
Für viele Mittelständler bedeutet ESG-Reporting bislang: Daten sammeln, Tabellen pflegen, manuell konsolidieren. Daten liegen verteilt, Fachbereiche arbeiten mit unterschiedlichen Systemen. Das verursacht Unsicherheit. Hinzu kommt: Regulatorische Anforderungen wie CSRD/ESRS erhöhen den Druck auf Governance und Nachvollziehbarkeit zusätzlich.
Hybride Parks kombinieren Wind- und Solaranlagen auf einer Fläche. Das sorgt für ein ausgeglicheneres Stromprofil, senkt Kosten bei Fläche und Netzanschluss und nutzt Synergien – erfordert aber sorgfältige Planung wegen Verschattung, Repowering und rechtlicher Vorgaben.
Die wichtigsten Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer – kompakt erklärt und praxisnah aufbereitet.
Mit den jüngsten Gesetzesänderungen und (geplanten) Verwaltungsanweisungen ergeben sich wichtige Neuerungen in der (lohn)steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberleistungen im Hinblick auf die Förderung alternativer Antriebe bei Firmenwagen und der Stromkostenerstattung.
Im aktuellen Urteil zur grenzüberschreitenden Beschäftigung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die 25-Prozent-Grenze als klare Leitlinie bestätigt. Arbeitnehmende üben nur dann einen „wesentlichen Teil“ ihrer Tätigkeit im Wohnstaat aus, wenn mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit dort anfallen. Damit schafft das Urteil mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte, die regelmäßig in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlung zur Marktrisikoprämie angepasst. Für Bewertungsstichtage ab dem 22. September 2025 gilt nun eine Bandbreite von 5,25 bis 6,75 Prozent vor persönlichen Ertragsteuern sowie 4,50 bis 5,75 Prozent nach persönlichen Ertragsteuern. Damit reagiert der FAUB auf die aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Die neuen Bandbreiten liegen unterhalb der vorigen Empfehlung des FAUB aus dem Jahr 2019, die noch von einem außergewöhnlich niedrigen Zinsniveau geprägt war.
Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 wurden bekannt gegeben und werden nun dem Bundestag vorgeschlagen. Wir fassen zusammen, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Die EU hat mit der am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung (KI-VO/AI-Act) den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, einerseits Innovation zu ermöglichen, andererseits Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu begegnen. Hierfür wurde ein risikobasierter Ansatz gewählt, weshalb die KI-VO in weiten Teil eine weitere, KI-spezifische Ausprägung des Produktsicherheitsrechts ist. Die Regelungen zu Hochrisiko-KI-Systemen sind dabei auch von besonderer Relevanz für den Medizinbereich.
Der deutsche Pflegemarkt befindet sich in einer Phase tiefgreifender Veränderungen. Die alternde Bevölkerung erhöht die Nachfrage nach Pflegeleistungen, während Fachkräftemangel, neue gesetzliche Vorgaben und Digitalisierung die Branche nachhaltig verändern. Pflegeunternehmen können diese Entwicklungen nutzen, etwa durch Kooperationen, Expansion oder Verkäufe. Investoren wiederum finden vielfältige Chancen, sich an professionell geführten Einrichtungen zu beteiligen und deren Wachstum zu begleiten.
Mit der Vorlage des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 22. Mai 2025 (BFH, V R 22/23) steht die Frage im Raum, ob die Steuerbefreiung von Servicegesellschaften nach § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) europarechtskonform ist. Damit rückt die Gemeinnützigkeit solcher Strukturen in den Fokus des europäischen Beihilferechts. Für Non-Profit-Organisationen, Krankenhäuser und Einrichtungen des öffentlichen Sektors geht es jetzt vor allem darum, ob Servicegesellschaften steuerlich privilegiert bleiben dürfen.
Am 5. August 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) vorgelegt. Ziel ist es, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) 2024 beschlossenen Reformen praxistauglicher zu gestalten. Der Entwurf konzentriert sich auf die Verbesserung der Umsetzungsprozesse, die Flexibilisierung der Finanzierung und die Sicherung einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten Krankenhausversorgung in Deutschland.
Hohe Energiekosten stellen für viele Unternehmen eine zunehmende Herausforderung dar. Um die Kostenbelastung zumindest teilweise zu mindern, können sie Steuerbegünstigungen (Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen u.a.) nach dem Strom- und Energiesteuergesetz in Anspruch nehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Europäischen Beihilfenrechts sind hiervon allerdings ausgeschlossen. Hierunter fallen auch Unternehmen, die sich tatsächlich gar nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Ihnen droht durch ein aktuelles Urteil sowie eine geänderte Praxis der Zollverwaltung nun ein Verlust der genannten Steuerbegünstigungen.