Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
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Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung dauerhaft defizitärer Einrichtungen steht ein Wandel bevor. Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 20. Januar 2026 werden die Anforderungen an Entgeltlichkeit, wirtschaftliche Tätigkeit und damit auch an den Vorsteuerabzug dauerdefizitärer Betriebe erheblich verschärft. Einrichtungen müssen künftig strengere Prüfmechanismen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Kostendeckungsquote und Zuschussverknüpfung. Die neue Rechtslage setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesfinanzhofes (BFH) um. Diese zwingt juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Städte, Kommunen, …) und ihre privatrechtlichen Beteiligungen (wie z.B. die Stadtwerke) in privatrechtlicher Rechtsform, dazu, ihre Strukturen und Finanzierungsmodelle zu prüfen und neu auszurichten. Das Schreiben ist in seinem Anwendungsbereich jedoch nicht auf den öffentlichen Sektor beschränkt und gilt auch für andere private Betreiber außerhalb des zweiten Sektors.
Nur kurz nach dem Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur zur Kupfer-Glasfaser-Migration hat die EU-Kommission ihren Entwurf für eine Verordnung über digitale Netze (Digital Networks Act, „DNA“) vorgelegt. Der am 21 Januar 2026 veröffentlichte DNA soll unter anderem bestehende Vorgaben des EU-Kodex für die elektronische Kommunikation ersetzen und neue Investitionsvoraussetzungen für den Ausbau fortgeschrittener Glasfaser- und Mobilfunknetze schaffen.
Steuerliche „Regimewechsel“ sind notorisch schwer. Ob es der Übergang bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften (§ 20 EStG) hin zum Regime der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) ist oder der grundlegende Wechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halb-/Teileinkünfteverfahren bei der Besteuerung von Körperschaften und ihrer Anteilseigner – immer stellen sich Friktionen am Schnittpunkt der Regime ein. Welche Probleme ergaben sich beim Übergang vom bisherigen System der semitransparenten Besteuerung von Publikums-Investmentfonds zugunsten eines intransparenten Systems zum 31.12.2017?
Gesellschafterdarlehen sind ein in der Praxis weit verbreitetes Instrument zur Finanzierung mittelständischer Kapitalgesellschaften. Gewährt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft ein verzinsliches Darlehen, kann – neben Tilgungsregelungen – auch die Fälligkeit der Zinszahlung einvernehmlich aufgeschoben werden („Prolongation“). Maßgeblich für die Besteuerung der Zinsen beim Gesellschafter ist dabei der Zeitpunkt des Zuflusses. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden, dass die Prolongation eines Zinsanspruchs vor Fälligkeit nicht zu einem steuerpflichtigen Zufluss führt – selbst bei einem beherrschenden Gesellschafter und unabhängig von der Fremdüblichkeit der Vereinbarung.
Der Jahreswechsel 2025/2026 stellt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch vor die Frage, was eigentlich mit dem Urlaub ihrer Beschäftigten aus dem Jahr 2025 passiert. Im Idealfall sollte nicht genommener Urlaub automatisch am 31. Dezember verfallen. Ganz so einfach ist es aber nicht. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten hier unbedingt die Grundregeln kennen.
Der Maschinen‑ und Anlagenbau zählt zu den zentralen Industriezweigen Deutschlands und gilt seit Jahren als exportstarkes und innovationsgetriebenes Rückgrat der Wirtschaft. Gleichzeitig befindet sich die Branche in einem tiefgreifenden und herausfordernden Wandel, der von mehreren Entwicklungen gleichzeitig vorangetrieben wird. Digitalisierung, Fachkräftemangel, Nachhaltigkeit und geopolitische Risiken stehen dabei in engem Zusammenhang und verstärken ihre Wirkung gegenseitig. Unternehmen müssen diese Entwicklungen nicht nur verstehen, sondern aktiv gestalten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das folgende Insight beleuchtet die wichtigsten Trends und Herausforderungen, die den Maschinenbau aktuell prägen, und zeigt auf, welche strategischen Auswirkungen sich daraus ergeben.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorlagepflichten in der Verrechnungspreisdokumentation – insbesondere rund um die Transaktionsmatrix. Ziel war eine risikoorientierte, effizientere Betriebsprüfung. In der Praxis zeigt sich jedoch: Häufig wird das Local File nahezu zeitgleich angefordert – bei gleichzeitig kurzer 30-Tage-Frist. Wir ziehen nach einem Jahr Transaktionsmatrix eine kritische Zwischenbilanz und geben konkrete Empfehlungen, wie Unternehmen Fristen einhalten, Bußgeldrisiken vermeiden und Beweisvorsorge strukturieren können.
Am 5. Januar 2026 haben sich die 147 Länder und Jurisdiktionen des OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS Inclusive Framework) auf wesentli-che Elemente eines Pakets bei der globalen Mindeststeuer der OECD im Rahmen der „Si-de-by-Side“ Lösung geeinigt. Das Paket umfasst u.a. folgende zentrale Komponenten: 1. Einführung eines Side-by-Side Systems 2. Permanente Safe Harbour Tests und weitere Vereinfachungen in der Berechnung 3. Substanzbasierte Tax Incentive Safe Harbours
Die Zusammenarbeit mit internationalen Dienstleistern ist häufig komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheint. Typische Fehler im Auswahlprozess können zu Verzögerungen, Compliance-Risiken und erheblichen Folgekosten führen. Dieser Beitrag zeigt, welche Stolpersteine Unternehmen vermeiden sollten und welche Kriterien entscheidend sind, um internationale Dienstleister erfolgreich auszuwählen und langfristige Projekterfolge sicherzustellen.
Mit Urteil vom 9. September 2025 (Aktenzeichen VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine wichtige Frage zur Firmenwagenbesteuerung beantwortet: Können vom Arbeitnehmenden selbst getragene Stellplatz- oder Garagenkosten den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens mindern?
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht (§ 2 GewStG) ist Voraussetzung für die Erhebung von Gewerbesteuer überhaupt. In vielen Fällen ist die Voraussetzung unproblematisch gege-ben - bei einer originär gewerblichen Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 EStG etwa (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Noch einfacher ist das Ganze bei Kapitalgesellschaften aufgrund einer Fiktion des Gewerbebetriebs (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG). Was gilt aber für Körperschaften, die keine Kapitalgesellschaften sind, wie etwa Stiftungen?
Aktivrente, Strompreispauschale, Beitragsbemessungsgrenzen, elektronisches PKW-Verfahren – zum Jahreswechsel 2025/2026 sehen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erneut mit zahlreichen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Diese ergeben sich aus aktuellen Gerichtsentscheidungen, geänderten Verwaltungsauffassungen sowie neuen gesetzlichen Regelungen.