Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
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Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.
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Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Speisen, während Getränke weiterhin mit 19 Prozent zu versteuern sind. Die Änderung betrifft nicht nur Restaurants, sondern auch Kantinen, Foodtrucks und die Eventgastronomie. Für Betriebe bedeutet das: Preise, Kassensysteme und Prozesse müssen rechtzeitig angepasst werden. Besonders rund um den anstehenden Jahreswechsel und beim Umgang mit Gutscheinen bestehen erhöhte Fehler- und Haftungsrisiken.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt klar, dass sogenannte Tooling-Lieferungen umsatzsteuerlich dem Grunde nach einzeln zu betrachten und nicht automatisch Nebenleistung zur Lieferung der Teile sind, insbesondere wenn der Waren Weg nicht gleich ist. Das Urteil wirkt sich deshalb maßgeblich in der Automobil- und Zulieferindustrie aus und hat unmittelbare Auswirkungen auf Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug.
Durch die Zustimmung des EU-Parlaments am 16. Dezember 2025 wurde die Einigung aus den Trilogverhandlungen zur Anpassung der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie den Sorgfaltspflichten gemäß Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) endgültig. Damit wurde ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren zum ersten Omnibus-Paket vollzogen, das auf die Entlastung und Vereinfachung bestehender Berichtspflichten abzielt. Wir beleuchten, welche Unternehmen jetzt in den Anwenderkreis der CSRD und CSDDD fallen und welche Schritte jetzt angegangen werden sollten.
Der EuGH hat am 11. Dezember 2025 ein wegweisendes Urteil zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung grenzüberschreitender Tätigkeiten gefällt. In der Rechtssache C-743/23 entschied das Gericht, dass alle tatsächlich geleisteten Arbeitstage in die Berechnung einzubeziehen sind – einschließlich Tätigkeiten in Drittstaaten. Für Unternehmen, HR-Abteilungen und Global-Mobility-Verantwortliche hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Beurteilung, ob ein „wesentlicher Teil“ der Tätigkeit im Wohnstaat ausgeübt wird und damit auf die Anwendung von A1-Bescheinigungen.
Das BMDS hat Eckpunkte für eine Anpassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Im Zentrum: neue Regeln für die Netzebene 4, Mitnutzungsentgelte und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Wir geben zum Jahresende einen Überblick, was auf die Branche zukommen könnte.
Die Landeskartellbehörde NRW hat kürzlich eine Sektoruntersuchung mit Erlösabfrage im Bereich Fernwärme durchgeführt. Das Ziel: Es sollen missbräuchliche Ausnutzungen von marktbeherrschenden Stellungen durch Wärmeversorger identifiziert werden. Die neuerliche Untersuchung der Kartellbehörde umfasst den gesamten Zeitraum von 2021 bis 2024.
Im Juli 2025 wurde mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stär-kung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (sogenanntes Wachstumsboostergesetz) be-schlossen, den Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 Prozent schrittweise auf 10 Prozent zu senken. Obwohl die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes erst ab 2028 in jährlichen Schritten von jeweils einem Prozentpunkt erfolgt, beeinflusst sie bereits jetzt den Jahresab-schluss 2025 durch die Bewertung latenter Steuern nach HGB und IFRS.
Am 3. Dezember 2025 hat EFRAG den Vorschlag für die Überarbeitung der zwölf European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) als „Technical Advice“ an die EU-Kommission übermittelt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen reagiert EFRAG auf die Anforderungen des ersten EU-Omnibus-Pakets und das Feedback aus der vorangegangenen öffentlichen Konsultation des Entwurfs zur Überarbeitung des ESRS Set 1 vom 31. Juli 2025. Ziel ist, die Anwendbarkeit der Standards deutlich zu verbessern – bei gleichzeitiger Wahrung der regulatorischen Zielsetzungen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des EU Green Deal.
Erbschaftsteuer, quo vadis? Das müssen Unternehmerfamilien wissen
Zahlreiche glasfaserausbauende Unternehmen stehen aktuell vor komplexen Herausforderungen bei der Finanzierung. Notwendige Investitionen in den Netzausbau und, im Falle von multidisziplinären Infrastrukturunternehmen wie Stadt- und Gemeindewerken, auch in die energiewirtschaftliche Transformation, erfordern den Einsatz einer strukturierten Finanzierungstrategie. Mit Hilfe eines iterativen Financial Models lassen sich Kapitalbedarfe und deren genaue Zeitpunkte in der Zukunft auch unter Berücksichtigung der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens konkret benennen. Auf dieser Basis lassen sich einzelne Tranchen bilden, deren Finanzierbarkeit auch in der aktuellen Marktsituation gegeben ist.
Kommunale Digitalisierungsstrategien sind heute ein zentraler Schlüssel, um Verwaltung, Infrastruktur und Bürgerservices nachhaltig zu modernisieren. Die Praxis zeigt deutlich: Erfolgreiche Strategien verbinden ein präzises Zielbild mit klar priorisierten Maßnahmen, einer wirkungsvollen Governance und spürbaren Mehrwerten für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende. Wir beleuchten wesentliche Erfolgsfaktoren moderner Digitalisierungsstrategien für Kommunen und teilen Erfahrungen aus realen Entwicklungsprozessen – von Vision und Reallabor bis hin zu Projektportfolio und handlungsfeldbezogenen Maßnahmen.
Compliance ist erst der Anfang: Wir zeigen, wie Sie den AI Act als Wettbewerbsvorteil nutzen.