Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
Chancen erkennen, Risiken steuern
Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.
Seit dem 18. Juli 2025 ist das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) in Kraft. Es bietet hochverschuldeten Kommunen die Möglichkeit, Kassenkredite strukturell abzubauen und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu verbessern. Kommunen sollten jetzt schnell handeln. Erfahren Sie, worauf es bei der Antragstellung ankommt.
Mit Urteil vom 20. März 2025 (Aktenzeichen IV R 27/22) stellt der BFH klar: Für die Anwendung des § 4f EStG kommt es auf den Zeitpunkt der Verpflichtungsübernahme an – nicht auf die Entstehung des Aufwands. § 4f EStG gilt somit nur, wenn die Übernahme in einem Wirtschaftsjahr nach dem 28. November 2013 vereinbart wurde. Für die Praxis bringt das Urteil vor allem Rechtssicherheit: Eine rückwirkende Anwendung des § 4f EStG auf Aufwendungen, die nachträglich entstehen, obwohl die Verpflichtung vor dem Stichtag übernommen wurde, ist somit ausgeschlossen. Bei konzerninternen Übertragungen verlangt der BFH zusätzlich, dass sowohl die Konditionen der Verpflichtungsübernahme als auch etwaige Rückdarlehensvereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten – andernfalls fehlt es an der betrieblichen Veranlassung.
SAP-Transformationen – insbesondere die Migration auf SAP S/4HANA – markieren einen tiefgreifenden Wandel in der IT- und Prozesslandschaft von Unternehmen. Doch technologische Innovation allein reicht nicht aus: Der Erfolg hängt maßgeblich davon ab, wie gut die neuen Systeme von den Anwendern akzeptiert und genutzt werden. Genau hier setzt eine Digital Adoption Plattform (DAP) wie WalkMe an. Sie schließt die Lücke zwischen Technologie und Mensch – und wird damit zum strategischen Erfolgsfaktor. Gleichzeitig rücken neue Anforderungen in den Vordergrund: Geschwindigkeit, Agilität, Cloud-Architekturen und User Experience prägen heutige SAP-Projekte. Klassische Projektmethoden geraten dadurch zunehmend an ihre Grenzen. WalkMe bietet gezielte Lösungen für diese Herausforderungen und unterstützt Unternehmen dabei, Transformationen nachhaltig und nutzerzentriert zu gestalten.
Am 4. Juli 2025 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie Verordnung verabschiedet sowie ein dazugehöriges FAQ-Dokument und ein ausgefüllter Beispielmeldebogen. Einen Entwurf dieser Änderungen veröffentlichte die EU-Kommission bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets am 26. Februar 2025. Die Omnibus-Entlastungsinitiative sieht vorrangig Änderungen an der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie Verordnung vor und zielt auf die Entlastung von Unternehmen insb. durch Vereinfachungen in den regulatorischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab. Bis Ende März 2025 lief eine öffentliche Konsultation zu den geplanten Änderungen.
Am 11. Juli 2025 veröffentlichte die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach den ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Die veröffentlichte delegierte Verordnung (sog. Quick-Fix-Amendment) zielt darauf ab, Unternehmen und Konzerne der First Wave, also große, kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne, durch verlängerte und erweiterte Übergangsbestimmungen zu einzelnen Angabe-pflichten innerhalb der ESRS für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 zu entlasten.
Der BGH hat nun die Begründung seiner Entscheidung vom 13.05.2025 über die Unionsrechtswidrigkeit der bisherigen Auslegung des Kundenanlagenbegriffs veröffentlicht. Dies sorgt für rechtliche Unsicherheit bei Unternehmen mit energiewirtschaftlichem Bezug und stellt hohe Anforderungen an bestehende Anlagenstrukturen.
In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft setzen Unternehmen vermehrt auf das Outsourcing ihrer internationalen Finanzprozesse. Vorrangig geht es dabei um Effizienzgewinne und die damit einhergehenden Kosteneinsparungen. Aber gerade im Bereich von Tax und Compliance Outsourcing treten die zielgerichtetere Nutzung der internen Ressourcen, Risikominimierung und den Zugang zu spezialisiertem Know-how in den Vordergrund. Doch neben den Chancen bringen diese internationalen Projekte auch eine Vielzahl an Herausforderungen mit sich. Diese zu erkennen und proaktiv zu managen, ist entscheidend für den Projekterfolg.
Am 7. März 2025 haben die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) dem Gesetzgeber im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs Vorschläge zur Reform des Umsatzsteuerverfahrensrechts präsentiert. Ein eigenständiger § 23 UStG soll verfahrensrechtliche Lücken bei der Umsatzsteuer schließen. Ziel ist ein effektiver Bürokratieabbau, mehr Rechtssicherheit sowie die Stärkung des Neutralitätsprinzips.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte am 10. Juli 2025 einen neuen Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung. Durch das Gesetz soll die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden.
Chancen erkennen, Risiken steuern
Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Wachstumsbooster-Gesetz 2025 offiziell zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eines der zentralen steuerpolitischen Entlastungspakete der Bundesregierung – mit unmittelbarer Relevanz für gewinnstarke Unternehmen und den Mittelstand. Es gilt als zentraler Bestandteil der wirtschaftspolitischen Strategie der Bundesregierung zur Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland. Doch was bedeutet das für mittelständische Unternehmen konkret? Wer profitiert tatsächlich – und welche Schritte sind jetzt notwendig?
Seit einem halben Jahr besteht die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen in Deutschland. Am 15. Oktober 2024 veröffentlichte das BMF ein erstes Schreiben zur schrittweisen Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsausstellung. Am 25. Juni 2025 folgte ein Entwurf für ein zweites BMF-Schreiben, das das bisherige BMF-Schreiben umfassend ändern und ergänzen soll. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Regelungen beider Schreiben in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu integrieren. Die Veröffentlichung des zweiten BMF-Schreibens ist für das vierte Quartal 2025 geplant.