Gesetzgebung
Ist-Besteuerung für juristische Personen öffentlichen Rechts
Aufgrund von Regelungen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2022 besteht für bestimmte jPöR die Möglichkeit, für Zwecke der Umsatzsteuer zukünftig die sogenannte Ist-Besteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) anzuwenden.