Die Gesellschafter einer in den USA ansässigen S-Corporation erhalten die volle Erstattung der Kapitalertragsteuer auf eine Ausschüttung der in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaft. Wie es dazu kommt.
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Das hat der BFH klargestellt. Wichtig ist dabei in der Praxis immer die Abgrenzung zur steuerlich nicht abzugsfähigen verdeckten Einlage. Wir informieren Sie über das Urteil.
Am 24. März 2023 wurde ein neues BMF Schreiben zur Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung für Sozialversicherungen veröffentlicht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird nun klarzustellen haben, ob an der bisherigen Annahme der Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen in einer umsatzsteuerlichen Organschaft festzuhalten ist und ob dies von der Vorsteuerabzugsberechtigung der beteiligten Gesellschaften abhängt. Wir informieren Sie über das Vorabentscheidungsgesuch des BFH.
In einer zunehmend internationalisierten Welt zieht es die Nachfolgegeneration immer häufiger ins Ausland. Bei grenzüberschreitenden Wohnsitzwechseln und Anteilsüber-tragungen droht die Wegzugsbesteuerung. Gut zu wissen: Es gibt Strategien, wie die steuerlichen Risiken auch bei frühzeitiger Beteiligung der Nachfolgegeneration am Unternehmen vermieden werden können.
Urteil hat Auswirkungen auf die Anwendung des deutschen Umsatzsteuerrechts in Bezug auf den Verkauf von elektronischen Dienstleistungen über Online-Plattformen.
BFH und FG Köln schaffen mit aktuellen Urteilen weitere Klarheit zu den Voraussetzungen der tatsächlichen Durchführung von Gewinnabführungsverträgen im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft.
Gegenüber Privatpersonen falsch ausgewiesene Umsatzsteuer wird nicht geschuldet. Das hat der EuGH in einer äußerst praxisrelevanten Entscheidung klargestellt.
Aktuell stehen Fragen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen im Fokus der Rechtsprechung. Dies verdeutlicht nicht nur die hohe Praxisrelevanz dieser Themen, sondern auch, dass insoweit viele Einzelheiten noch nicht abschließend geklärt sind.
Damit drohen die im Steueroasen-Abwehrgesetz verankerten Abwehrmaßnahmen bereits ab dem 1. Januar 2024 auch für Russland und die anderen neu in der EU-Blacklist aufgenommenen Jurisdiktionen zu gelten.
Als Reaktion auf Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vertritt die Finanzverwaltung nun die Auffassung, dass die Zuordnung von BHKW zum unternehmerischen Bereich im Sinne der Umsatzsteuer anhand der Marktwerte und Mengen der produzierten Güter zu erfolgen hat. Was das für die Praxis bedeutet.
Die Finanzverwaltung hat den Umsatzsteueranwendungserlass um Regelungen zum Vorsteuerabzug sowie zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt.