Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
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Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.
Verpackungsrecht wird zur Managementaufgabe.
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Die Wahl eines globalen Dienstleisters ist komplex und strategisch entscheidend. Ein strukturierter Auswahlprozess schafft Transparenz, reduziert Risiken und ermöglicht fundierte Entscheidungen. Erfahren Sie, wie Marktanalyse, Ausschreibungsdokument und Angebotsbewertung effizient umgesetzt werden können.
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Kundenanlagenbegriff nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) steht die deutsche Definition der Kundenanlage auf dem Prüfstand. Klar ist: Seit der Einstufung der Definition nach § 3 Nr. 24a EnWG als unionsrechtswidrig besteht eine enorme Unsicherheit auf dem Energiemarkt sowie ein hoher Handlungsdruck. Der Bundestag hat nun die EnWG-Novelle beschlossen und auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses einen vorübergehenden Bestandsschutz für Kundenanlagen in das EnWG integriert.
Seit 2022 ist die sog. „Ewigkeitsstundung“ für Wegzüge aus Deutschland auch für innereuropäische Wohnsitzänderungen ersatzlos weggefallen. Unternehmer und natürliche Personen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften von mehr als einem Prozent müssen die Wegzugsteuer nun sofort zahlen. Die ratierliche Verteilung auf sieben Jahren hilft da nur wenig bei der Liquiditätsplanung, denn üblicherweise wird eine Sicherheitsleistung in voller Höhe seitens der Finanzverwaltung verlangt. Ein polnisches Gericht stellt nun drei Fragen an den EuGH, die hinsichtlich der unionsrechtlichen Bedenken auch für deutsche Wegzügler relevant sein könnten.
Das Europäische Parlament hat am 13. November 2025 seine Position zum ersten Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Geplant sind Änderungen an der CSRD, der EU-Taxonomie und der CSDDD mit dem Ziel, Berichtspflichten zu reduzieren und Schwellenwerte anzuheben.
Ein Jahr nach Veröffentlichung des ersten Schreibens zur E-Rechnung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein zweites Schreiben zur weiteren Konkretisierung der Regelungen rund um die elektronische Rechnung herausgegeben. Das Schreiben vom 15. Oktober 2025 aktualisiert das Schreiben vom 15. Oktober 2024 und ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). Wir beleuchten die wesentlichen Neuerungen und Klarstellungen des zweiten BMF-Schreibens zur E-Rechnung. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen zur Prüf- und Validierungspflicht vertraut machen, um rechtssicher und effizient die Digitalisierung ihrer Rechnungsprozesse voranzutreiben.
Mit dem neuen § 75a GO NRW erhalten Kommunen ab 2026 deutlich mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung – bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Der Beitrag zeigt, was sich ändert und wie Gemeinden ihre Vergabepraxis künftig rechtssicher gestalten können.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in einem rechtskräftigen Beschluss (die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH am 19.03.2025 zurückgewiesen) vom 21.03.2024 – 20 U 5903/22 Bau klargestellt: Wer sich auf eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ einlässt, riskiert die Nichtigkeit des gesamten Bauvertrags.
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Aktivrentengesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Kernpunkt des Entwurfs ist ein neuer Steuerfreibetrag: Einkünfte aus sozialversicherungspflichtiger Arbeit im Ruhestand bleiben bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG-E). Damit soll die Erwerbstätigkeit im Rentenalter attraktiver werden. Nicht enthalten im Aktivrentengesetz sind die geplanten steuerlichen Vorteile bei Überstunden oder ausgeweiteter Arbeitszeit (Teilzeitaufstockungsprämie).
Im globalen Maschinen- und Anlagenbau steigen der Wettbewerbsdruck sowie die Anfor-derungen an Service und Effizienz. Eine Digital Adoption Platform wie WalkMe unterstützt Unternehmen dabei, exzellenten Service skalierbar zu machen – mit geführten Prozessen, schnellerem Onboarding und stabiler Datenqualität, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in seinem Urteil vom 12. August 2025 (Aktenzeichen 10 U 149/24) zur Vergütung von Nachtragsleistungen im Rahmen eines Bauvertrags nach den Regelungen der VOB/B entschieden. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie die Vergütung für zusätzliche Leistungen zu berechnen ist, wenn keine ausdrückliche Einigung über die Preisbildung zwischen den Vertragsparteien besteht. Das Gericht stärkt die Position des Auftraggebers hinsichtlich der Prüffähigkeit von Rechnungen und schafft Klarheit für die Praxis im Bauvertragsrecht. Wir fassen das Urteil für Sie zusammen.
Am 10. Oktober 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die finalen Terms & Conditions zur neuen Auktion des EU-Innovationsfonds – der IF25 Heat Auction. Mit einem Förderbudget von einer Milliarde Euro soll die Elektrifizierung industrieller Prozesswärme vorangetrieben werden. Unternehmen können Fördermittel für innovative Technologien wie Wärmepumpen, Elektrodenheizkessel, Widerstands- und Induktionsheizungen, Plasmasysteme sowie Solarthermie- und Geothermieanlagen beantragen.
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