Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
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Scheidet der vorletzte Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) aus der Gesellschaft aus, so geht das Gesellschaftsvermögen auf den letzten Gesellschafter über. In Folge einer solchen „Anwachsung“ stellt sich die Frage, ob und inwieweit die steuerlichen Verluste der ehemaligen KG durch den Letztverbliebenen genutzt werden können. Jüngst hatte der Bundesfinanzhof (BFH) (Urteil vom 19. März 2025, XI R 2/23) über die Nutzung von verrechenbaren Verlusten gemäß § 15a EStG sowie von Gewerbeverlusten gemäß § 10a GewStG durch den verbleibenden Kommanditisten zu entscheiden – und urteilte zu Gunsten des Steuerpflichtigen.
In unserem vorherigen Beitrag haben wir die Erfolgsfaktoren internationaler Outsourcing-Projekte beleuchtet. Nun zeigen wir, welche KPIs für Qualität, Performance und Compliance entscheidend sind.
Für viele Mittelständler bedeutet ESG-Reporting bislang: Daten sammeln, Tabellen pflegen, manuell konsolidieren. Daten liegen verteilt, Fachbereiche arbeiten mit unterschiedlichen Systemen. Das verursacht Unsicherheit. Hinzu kommt: Regulatorische Anforderungen wie CSRD/ESRS erhöhen den Druck auf Governance und Nachvollziehbarkeit zusätzlich.
Hybride Parks kombinieren Wind- und Solaranlagen auf einer Fläche. Das sorgt für ein ausgeglicheneres Stromprofil, senkt Kosten bei Fläche und Netzanschluss und nutzt Synergien – erfordert aber sorgfältige Planung wegen Verschattung, Repowering und rechtlicher Vorgaben.
Die wichtigsten Pflichten für Hersteller und Inverkehrbringer – kompakt erklärt und praxisnah aufbereitet.
Mit den jüngsten Gesetzesänderungen und (geplanten) Verwaltungsanweisungen ergeben sich wichtige Neuerungen in der (lohn)steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberleistungen im Hinblick auf die Förderung alternativer Antriebe bei Firmenwagen und der Stromkostenerstattung.
Im aktuellen Urteil zur grenzüberschreitenden Beschäftigung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die 25-Prozent-Grenze als klare Leitlinie bestätigt. Arbeitnehmende üben nur dann einen „wesentlichen Teil“ ihrer Tätigkeit im Wohnstaat aus, wenn mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit dort anfallen. Damit schafft das Urteil mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte, die regelmäßig in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat seine Empfehlung zur Marktrisikoprämie angepasst. Für Bewertungsstichtage ab dem 22. September 2025 gilt nun eine Bandbreite von 5,25 bis 6,75 Prozent vor persönlichen Ertragsteuern sowie 4,50 bis 5,75 Prozent nach persönlichen Ertragsteuern. Damit reagiert der FAUB auf die aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Die neuen Bandbreiten liegen unterhalb der vorigen Empfehlung des FAUB aus dem Jahr 2019, die noch von einem außergewöhnlich niedrigen Zinsniveau geprägt war.
Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 wurden bekannt gegeben und werden nun dem Bundestag vorgeschlagen. Wir fassen zusammen, was Arbeitgeber jetzt wissen müssen.
Die EU hat mit der am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung (KI-VO/AI-Act) den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, einerseits Innovation zu ermöglichen, andererseits Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu begegnen. Hierfür wurde ein risikobasierter Ansatz gewählt, weshalb die KI-VO in weiten Teil eine weitere, KI-spezifische Ausprägung des Produktsicherheitsrechts ist. Die Regelungen zu Hochrisiko-KI-Systemen sind dabei auch von besonderer Relevanz für den Medizinbereich.
Der deutsche Pflegemarkt befindet sich in einer Phase tiefgreifender Veränderungen. Die alternde Bevölkerung erhöht die Nachfrage nach Pflegeleistungen, während Fachkräftemangel, neue gesetzliche Vorgaben und Digitalisierung die Branche nachhaltig verändern. Pflegeunternehmen können diese Entwicklungen nutzen, etwa durch Kooperationen, Expansion oder Verkäufe. Investoren wiederum finden vielfältige Chancen, sich an professionell geführten Einrichtungen zu beteiligen und deren Wachstum zu begleiten.
Mit der Vorlage des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 22. Mai 2025 (BFH, V R 22/23) steht die Frage im Raum, ob die Steuerbefreiung von Servicegesellschaften nach § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) europarechtskonform ist. Damit rückt die Gemeinnützigkeit solcher Strukturen in den Fokus des europäischen Beihilferechts. Für Non-Profit-Organisationen, Krankenhäuser und Einrichtungen des öffentlichen Sektors geht es jetzt vor allem darum, ob Servicegesellschaften steuerlich privilegiert bleiben dürfen.