Mit seiner Entscheidung vom 13. September hat das Bundesarbeitsgericht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung statuiert. Was das für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedeutet.
Aktueller Referentenentwurf sieht neben der Umsetzung der DAC7-Richtlinie auch diverse Anpassungen in der AO bezüglich der Verlagerung der Buchführung vor, die Unternehmen deutliche Vereinfachungen ermöglichen würden.
Am 2. August 2022 hat die Finanzverwaltung ein Schreiben zur Anwendung des Steuerabzug gemäß § 50a EStG auf Vergütungen für Softwareentwicklungsleistungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben betrifft Fälle, in denen deutsche Unternehmen Software durch im Ausland ansässige Unternehmen entwickeln lassen.
Die Quellensteuer rückt jüngst verstärkt auch bei Einrichtungen der öffentlichen Hand in den Fokus. Das BMF hat mit Schreiben vom 2. August 2022 zum Quellensteuerabzug bei Softwareauftragsentwicklung Stellung genommen. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
Auch im öffentlichen Sektor steigt die Anzahl an SAP S/4 HANA-Migrationen. Wir stellen ausgewählte Fallstricke vor, die wir in von uns begleiteten Migrationsprojekten regelmäßig beobachten.
Die Frist wurde auf den 30. Juni 2023 verlängert. Im Einzelfall ist eine Verlängerung der Abgabefrist auf Antrag bis zum 31. Dezember 2023 möglich.
Die Bundesregierung hat im Rahmen des dritten Entlastungspakets überraschend beschlossen, die nationale Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt zu starten.
Der BFH hat jetzt festgestellt, dass eine Kinderbetreuungseinrichtung nicht gemeinnützig sein kann, wenn sie sich bei der Platzvergabe vorrangig an den Belegungspräferenzen ihrer Vertragspartner orientiert. Was das für die Praxis bedeutet.
Am 19. Juli 2022 hat das BMF ein Einführungsschreiben zur Befreiung der Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder veröffentlicht.
Die neue Toolbox des Bundesverwaltungsamts bietet Einrichtungen der öffentlichen Hand eine interessante Möglichkeit, Digitalisierungsvorhaben flexibel umzusetzen.
Das BMF hat im Schreiben vom 19. Juli 2022 unter anderem Anpassungen zum Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen vorgenommen.
Sofern Zahlungen für Forschung und für Innovationstätigkeiten innerhalb der EU-Rahmenprogramme bereitgestellt werden, können diese unter bestimmten Voraussetzungen als echter nicht steuerbarer Zuschuss anzusehen sein.