Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
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Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.
Verpackungsrecht wird zur Managementaufgabe.
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Grant Thornton unterstützt bei der Umsetzung von (Bürger-)Beteiligungsgesetzen: Expertise in wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Lösungen für Anlagenbetreiber und Kommunen. Jetzt individuelle Beratung anfordern.
Das vom Bundesrat gebilligte Jahressteuergesetz 2024 regelt eine erneute zweijährige Verlängerungsoption für die weitere Anwendung der alten Regelung des § 2 Absatz 3 UStG alter Fassung. Danach sind jPöR nur Unternehmer mit ihren Betrieben gewerblicher Art und ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Die Begründung beider Betriebe richtet sich nach den Voraussetzungen der Ertragsteuer.
Die digitale Transformation stellt Behörden und öffentliche Einrichtungen vor die Herausforderung, komplexe IT-Projekte effizient umzusetzen. Hybrides Projektmanagement vereint klassische und agile Methoden und bietet eine zukunftsweisende Lösung, um trotz fester Vorgaben flexibel, transparent und zielgerichtet zu agieren – ein entscheidender Vorteil in der modernen Verwaltung.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom Juli 2024 Fallgruppen für die umsatzsteuerpflichtige Lieferung von Strom an Mieter gebildet. Für alle Verträge hinsichtlich der Lieferung von Strom besteht nun Handlungsbedarf.
Der Bundesfinanzhof (BFH) erklärt die Ausführungen im insoweit maßgeblichen BMF-Schreiben aus dem Jahr 2009 zur Kettenzusammenfassung für nicht mit dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) vereinbar. Betroffen sind Stadtwerke und Kommunen, die Schwimmbäder betreiben und die Verluste des Schwimmbads mit Gewinnen von Versorgungsbetrieben im Rahmen des steuerlichen Querverbunds verrechnen.
Nach dem Entwurf eines BMF-Schreibens vom 7. Oktober 2024 sollen neben Blockheizkraftwerken auch Wärmepumpen, hybride Photovoltaikanlagen oder Fernwärmenetze geeignet sein, die Voraussetzungen für den steuerlichen Querverbund herzustellen.
Gestiegene Betriebskosten, höhere Personalkosten im Zuge der Tarifabschlüsse und ein wachsender Verwaltungsaufwand sind nur einige der Herausforderungen für Träger von Kindertagesstätten („Kitas“). In Zeiten angespannter Haushaltslagen und rückläufiger Einnahmen unterstützen wir Sie dabei, die Grundlage für einen langfristigen Kita-Betrieb zu schaffen.
Die Bedeutung von Schiedsgerichtsverfahren wächst stetig – insbesondere bei länderübergreifenden Streitigkeiten, beispielsweise zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen. Um den Schiedsstandort Deutschland zu stärken, ist eine Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts in Planung. Wir unterstützen Sie in allen Phasen von Schiedsgerichtsverfahren zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat nun den IDW S 1 i.d.F. 2008 überarbeitet und den Entwurf der neuen Fassung IDW ES 1 am 7. November 2024 verabschiedet. Im Vergleich zum IDW S 1 i.d.F. 2008 wurde im IDW ES 1 der Aufbau neu gegliedert und eine begriffliche Modernisierung vorgenommen. Wir fassen die wesentlichen inhaltlichen Änderungen für Sie zusammen:
Nach dem Beschluss des Bundestages am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat am 22. November 2024 dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt. Mit der Verkündung des Gesetzes ist nun kurzfristig zu rechnen. Nachfolgend informieren wir Sie über ausgewählte Änderungen aus dem Unternehmenssteuerbereich.
In Polen wird ab Februar 2026 die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen verpflichtend eingeführt. Im Rahmen unserer Reihe „E-Rechnung in der EU“ werfen wir einen Blick auf die kommenden Änderungen und darauf, welche Erfahrungen unsere Grant Thornton Mitgliedsfirma in Polen bei der Umsetzung dieser neuen Verordnung macht.
Das neue BMF-Schreiben befasst sich eingehend mit der Aufteilung des Arbeitslohns in Fällen, in denen Mitarbeitende sowohl im Inland steuerpflichtigen als auch steuerfreien Arbeitslohn beziehen. Dabei wird insbesondere die Anwendung der Tagestabelle bei Lohnzahlungszeiträumen ab 2025 thematisiert.