Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
Filter:
Beliebte Themen
Aktuelle Themen
Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.
Verpackungsrecht wird zur Managementaufgabe.
Weitere Themen
Das Bundesfinanzministerium unternimmt einen neuen Anlauf zur Förderung von Fonds-Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur und passt dazu das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und das Investmentsteuergesetz an. Sollte der Gesetzesentwurf umgesetzt werden, würden Investitionen in diesen Bereichen für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds erheblich attraktiver.
Betreiber von KWK-Anlagen können nach § 53a des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) auf Antrag eine Steuerentlastung für die Energieerzeugnisse erhalten, die in der Anlage verwendet werden. Die vollständige Entlastung ist in diesem Jahr zum letzten Mal möglich, insofern der Antrag fristgerecht bis zum 31.12.2024 eingereicht wird.
Die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus Fremdwährungsgeschäften wurde nach dem BMF-Schreiben vom Mai 2022 neu geregelt. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung ab dem Veranlagungszeitraum 2025 Fremdwährungsguthaben genauer unter die Lupe nehmen wird. Was bedeutet das für Anleger und was ist vor dem Jahreswechsel zu tun?
Informiert der Streitverkündende in seiner Streitverkündung nicht über einen bevorstehenden Verhandlungstermin, gilt über die Lage des Rechtsstreits gemäß § 73 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht vollständig informiert. Damit kommt der Streitverkündung weder eine materiell-rechtliche verjährungshemmende Wirkung noch eine prozessuale Interventionswirkung zu. Das hat das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 16.05.2024 (2 U 75/23) entschieden, vgl. IBRRS 2024, 2416.
Der Gesetzgeber hat die Ende 2022 verschärften Verrechnungspreisdokumentationspflichten erneut angepasst und deren Anwendung deutlich vorverlegt. Was Unternehmen jetzt beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Die Migration vermögender Privatpersonen – und damit auch die ihres Geldes – ist global auf einem Höhepunkt angekommen. Im Podcast mit Willi Plattes, Christian Kempges und Jens Binding geht es um Deutschlands und Europas mögliche Antworten auf dieses Phänomen.
Italien war das erste Land in der EU, das die E-Rechnung bereits im Januar 2019 verpflichtend für alle B2B- und B2C-Transaktionen eingeführt hat. Im Rahmen unserer Artikelserie „E-Rechnung in der EU“ verdeutlichen wir die wachsende Bedeutung der elektronischen Rechnungsstellung am Beispiel der erfolgreichen Umsetzung in Italien. Damit bieten wir Unternehmen, auf die diese Veränderung zukommt, wertvolle Einblicke.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Grundsatzentscheidung zum werblichen Umgang mit Umwelt-Begriffen wie „klimaneutral“ getroffen. Die Maßstäbe zur rechtskonformen Verwendung werden strenger (I ZR 98/23).
Bereits in der Vergangenheit hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Anwendung der erweiterten Grundstückskürzung bei Vermietungen zwischen zwei Organgesellschaften versagt. Das soll nach dem jüngsten BFH-Urteil vom 11.07.2024 (III R 41/22) auch dann gelten, wenn die pachtende Organgesellschaft die Grundstücke an Dritte weitervermietet. Damit kann es im Weitervermietungsmodell innerhalb eines Organkreises zu steuerlichen Mehrbelastungen kommen.
Bis zum 4. November 2024 müssen betroffene deutsche Unternehmen mit Sitz in Frankreich ihre Erklärung über die Verrechnungspreise elektronisch beim dortigen Finanzamt einreichen.
Die ViDA-Initiative der EU-Kommission markiert eine neue Ära der Umsatzsteuer-Compliance. Künftig ist Digitalisierung der entscheidende Schritt, um Prozesse zu optimieren und neuen Anforderungen gerecht zu werden. Tax Engines können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (EU-Blacklist) wurde am 8. Oktober 2024 aktualisiert. Daraus ergeben sich für die betreffenden Länder Auswirkungen für die Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes. Für einige auf der Liste verbleibende Steueroasen gelten ab 2025 zudem erweiterte Abwehrmaßnahmen.