Wöchentliche, präzise Einordnungen aktueller BFH-Urteile. Alle relevanten Entscheidungen kompakt erklärt und praxisnah zusammengefasst.
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Wo stehen Sie wirklich? Unsere Health Checks decken Risiken in Steuer und Compliance auf – kompakt, praxisnah, auf den Punkt.
Verpackungsrecht wird zur Managementaufgabe.
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Das Einkommensteuerrecht kennt zahlreiche „Verlustschedulen“, die den vertikalen Verlustausgleich erschweren und im Extremfall ganz versperren. Die älteste von ihnen betrifft die gewerbliche Tierzucht und Tierhaltung (§ 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG). Nachdem das BVerfG die Mindestgewinnbesteuerung gebilligt hat (Beschluss v. 23.7.2025 – 2 BvL 19/14, DStR 2025, 2000), hat der VI. Senat des BFH mit Urteil vom 11.6.2026 (VI R 29/24) auch diese Beschränkung für verfassungsgemäß erklärt – und zwar selbst dann, wenn die Verluste infolge der zeitlichen Streckung des Verlustvortrags endgültig verfallen („Definitiveffekt“). Für die Beratung verlagert sich der Schwerpunkt damit endgültig auf die Qualifikations- und Feststellungsebene.
Viele Organisationen des öffentlichen Sektors beschreiben ihre IT-Anforderungen bis heute in einem klassischen Lastenheft. Für Vorhaben mit klar umrissenem und im Vorfeld vollständig definierbarem Leistungsumfang ist das weiterhin ein bewährtes Instrument. Sobald jedoch Software iterativ entwickelt oder eingeführt wird und sich fachliche Anforderungen erst im Projektverlauf konkretisieren, stößt auch ein vollständig ausformuliertes Lastenheft an seine Grenzen. Modernes Anforderungsmanagement verschiebt den Schwerpunkt deshalb von der einmaligen und abschließenden Spezifikation hin zu einer nutzerzentrierten Produktvision. Aus dieser lassen sich Anforderungen schrittweise, priorisiert und nachvollziehbar ableiten. So entsteht die notwendige Flexibilität, um komplexe Digitalisierungs- und Softwareprojekte erfolgreich umzusetzen.
Digitalisierung, Prozessautomatisierung und ERP-Transformationen eröffnen dem öffentlichen Sektor erhebliche Potenziale für effizientere Verwaltungsleistungen. Ob diese Potenziale tatsächlich realisiert werden können, hängt jedoch maßgeblich von der Qualität der zugrunde liegenden Daten ab. Gerade im öffentlichen Sektor treffen gewachsene IT-Landschaften, heterogene Fachverfahren und unterschiedliche Erfassungslogiken aufeinander. Sind Stammdaten inkonsistent, veraltet oder nicht eindeutig verantwortet, geraten selbst technisch ausgereifte Vorhaben schnell ins Stocken. Stammdatenmanagement entwickelt sich damit vom nachgelagerten Verwaltungsthema zum strategischen Erfolgsfaktor für Digitalisierungs- und ERP-Initiativen. Die Weichen dafür sollten deutlich früher gestellt werden, als es in der Projektpraxis häufig geschieht.
Kommunen, Landesbehörden und andere öffentliche Institutionen wickeln ihre Verwaltungsprozesse zunehmend digital über Fachverfahren ab und erzeugen dabei fortlaufend wertvolle Prozessdaten. Process Mining macht diese Datenspuren sichtbar und nutzbar: Diese Methode rekonstruiert automatisiert, wie Bearbeitungsabläufe tatsächlich durchlaufen werden und zeigt Abweichungen zwischen dokumentierten Prozessen und gelebter Praxis auf. Auf Basis von Fall-IDs, Aktivitäten und Zeitstempeln werden Prozessvarianten, Engpässe und Optimierungspotenziale transparent. Gerade Verwaltungen mit begrenzten Ressourcen und komplexen Zuständigkeiten erhalten dadurch eine datenbasierte und nachvollziehbare Grundlage für gezielte Prozessverbesserungen.
Mit dem Ende von Wartung und Gewährleistung für die CAFM-Software Planon Essentials zum 31. Dezember 2026 stehen viele Hochschulen vor einer Entscheidung, die keinen weiteren Aufschub duldet. Das System wurde an zahlreichen Einrichtungen noch unter seinem früheren Namen conjectFM eingeführt. Für betroffene Hochschulen bedeutet das: Sie müssen ein neues Ausschreibungsverfahren durchführen, um eine alternative Softwarelösung am Markt zu evaluieren. Ein europaweites Vergabeverfahren nimmt dabei regelmäßig deutlich mehr als ein halbes Jahr in Anspruch, insbesondere wenn Bieterfragen, interne Abstimmungen oder nachträglich formulierte Anforderungen zu Verzögerungen führen. Die entscheidenden Weichen müssen deshalb lange vor der eigentlichen Ausschreibung gestellt werden.
Krankheit und Urlaub treffen im Arbeitsalltag immer wieder aufeinander. Unser Überblick zeigt die wichtigsten Regelungen und beleuchtet, worauf Arbeitgeber in der Praxis achten sollten.
Geplante Zuckersteuer ab 2028: Steuerliche und strategische Auswirkungen für die Getränke- und Lebensmittelindustrie
Der englischsprachige Leitfaden bietet Arbeitgebern einen kompakten Überblick über zentrale arbeitsrechtliche Regelungen in 15 europäischen Ländern.
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor dem Jahresende abgeschlossen werden. Umgesetzt wird fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf, insbesondere Anpassungen an das Unionsrecht und Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH). Ein Schwerpunkt liegt im Einkommensteuerrecht: Besonders praxisrelevant sind die erstmalige gesetzliche Regelung der Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken (§ 6f EStG-E), die Halbierung des maßgeblichen Zeitraums bei der ersten Tätigkeitsstätte und die Anhebung der Freigrenze für den Verzicht auf den Steuerabzug in § 50c EStG. Daneben ergibt sich aus dem Referentenentwurf eines „Einkommensteuerreformgesetzes 2027“ eine mögliche Veränderung am Tarif der Einkommensteuer (§ 32a EStG).
Soll eine Klage an eine im Ausland ansässige Partei zugestellt werden, sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt insbesondere vom Herkunftsstaat und dem jeweils anwendbaren Zustellungsregime ab. Maßgeblich können etwa die Europäische Zustellungsverordnung, das Haager Zustellungsübereinkommen oder bilaterale Staatsverträge sein.
Mit dem am 6. August 2026 veröffentlichten Entwurf zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik für die Elektrizitätsversorgungsnetze (AgNes) liegt erstmals ein vollständiger Vorschlag für die künftige Ausgestaltung der von den Netznutzern zu zahlenden Netzentgelte vor. Die neue Systematik soll die aktuellen Regelungen zur Bildung der Stromnetzentgelte nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ablösen und ab 1. Januar 2029 gelten.
Teilwertabschreibungen sind ein häufiger Streitpunkt in steuerlichen Betriebsprüfungen. Dies gilt auch für die Abwertung unfertiger Erzeugnisse, durch die am Bilanzstichtag noch nicht realisierte Verluste teilweise berücksichtigt werden können. Gerade in der Langfristfertigung führten in den vergangenen Jahren externe Faktoren wie Produktionsunterbrechungen während der Corona-Pandemie, gestiegene Material- und Energiekosten sowie geopolitisch bedingte Lieferkettenstörungen zu erheblichen Belastungen.