EU-Nachhaltigkeitsregulierung
EU empfiehlt VSME-Standard für freiwillige KMU-Nachhaltigkeitsberichte
Am 30. Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Empfehlung C(2025) 4984 final für einen Standard zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU bzw. SME) – den von EFRAG entwickelten Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME). Die Empfehlung richtet sich an KMUs, die nicht unter die CSRD fallen, aber Anfragen von großen Unternehmen und Finanzintermediären entsprechen müssen sowie an nicht börsennotierte KMUs und Kleinstunternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten. Gleichzeitig spricht die Europäische Kommission auch eine Empfehlung an Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen, Investoren und weitere datenabfragende Stellen aus, ihre Informationsersuchen an KMUs so weit wie möglich auf die im VSME definierten Angaben zu beschränken.