Jahrzehntelang galt Erdgas in Deutschland als Rückgrat der Energieversorgung. Noch im Jahr 2022 lag der Anteil von Erdgas an der deutschen Primärenergieversorgung bei ca. 24 Prozent, was Erdgas zum zweitwichtigsten Energieträger in Deutschland (hinter dem Mineralöl) gemacht hat. Das „Geschäft mit dem Gas“ war dementsprechend lange Jahre ein lukratives und verlässliches Geschäftsmodell. Nunmehr befindet sich die Energieversorgung in Deutschland – insbesondere die Versorgung mit Erdgas – spürbar in einem Umbruch. Geopolitische Erschütterungen, insbesondere der Krieg gegen die Ukraine und die damit einhergegangene Versorgungsunterbrechung durch Russland, haben die Fragilität des Gasmarktes mit all ihren Begleiterscheinungen (wie etwa Preisexplosionen, Versorgungsengpässe und (ungewollte) politischen Abhängigkeiten) offengelegt. Vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 stellt sich zugleich auch die Frage, welche Rolle die deutschen Gasnetze in Zukunft noch spielen können – oder dürfen. Nicht wenige Netzbetreiber sehen perspektivisch keine Zukunft mehr für ihre Gasnetze und denken bereits über deren (teilweise) Stilllegung nach. Aber: Ist das so ohne weiteres möglich?
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Seit dem 18. Juli 2025 ist das Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) in Kraft. Es bietet hochverschuldeten Kommunen die Möglichkeit, Kassenkredite strukturell abzubauen und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu verbessern. Kommunen sollten jetzt schnell handeln. Erfahren Sie, worauf es bei der Antragstellung ankommt.
Der Bundestag hat mit dem Ende des Monats Juni das sogenannte TKG-Änderungsgesetz 2025 verabschiedet. Deutlich wird mit diesem Gesetz die Bestrebung, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen und dessen Priorisierung zu betonen. Unklar bleiben die tatsächlichen Auswirkungen auf die Praxis.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 31. März 2025 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von direktverbrauchtem Strom aus Blockheizkraftwerken (BHKW) Stellung genommen. Mit dem Schreiben setzt die Finanzverwaltung die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) um. Zudem hat das BMF eine Übertragung auf ähnlich gelagerte Sachverhalte von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) vorgenommen. Die Sichtweise des BMF kann im Einzelfall unter umsatzsteuerlichen Aspekten attraktiv sein. Wir beleuchten die jetzt geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen.
Die Digitalisierung ist eine zentrale Voraussetzung für den zukunftsfähigen Betrieb moderner Hochschulen. Digitale Transformation bedeutet im universitären Kontext, Arbeitsprozesse zu automatisieren, Kommunikationswege zu vereinfachen und neue Formen der Interaktion zwischen Studierenden, Lehrenden und der Verwaltung zu schaffen. Hochschulen, die sich dieser Entwicklung aktiv stellen, stärken nicht nur ihre Wettbewerbsfähigkeit, sondern schaffen auch attraktive Rahmenbedingungen für Studium, Lehre und Forschung. Kernbausteine für eine erfolgreiche Digitalisierung sind insbesondere moderne Campus-Management-Systeme und leistungsfähige Dokumentenmanagementlösungen, die sowohl organisatorische Effizienz als auch Nutzerfreundlichkeit maßgeblich verbessern können. Doch auch das Change Management darf im Prozess der digitalen Transformation nicht zu kurz kommen.
Die M&A-Aktivitäten im europäischen Krankenhausmarkt haben in den vergangenen Jahren spürbar nachgelassen. Die Corona-Pandemie, regulatorische Unsicherheiten und die beschlossene Krankenhausreform in Deutschland wirken wie ein Bremsklotz für viele Transaktionen. Sowohl in Deutschland als auch europaweit ist die Zahl der Deals deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig könnten Faktoren wie Personalengpässe, steigender Kostendruck und zu-nehmende Insolvenzen künftig wieder für Bewegung sorgen. Ein Blick auf die Zahlen der vergangenen Jahre zeigt, wie sich der Markt entwickelt hat – und welche Trends sich abzeichnen.
Das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2021 verändert die steuerliche Behandlung der Verpachtung kommunaler Dauerverlustbetriebe wie Schwimmbäder oder dem ÖPNV. Ab 2027 gilt eine strengere Sichtweise auf die Entgeltlichkeit – mit weitreichenden Folgen auch für den steuerlichen Querverbund. Kommunen sollten bestehende Pachtverhältnisse jetzt sorgfältig prüfen.
Die Initiative für einen handlungsfähigen Staat zeigt auf, wie Verwaltung und Sicherheitsstrukturen digital gestärkt werden können. Grant Thornton begleitet Ministerien und Behörden mit Strategieberatung und Umsetzungskompetenz.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Impulspapier zur Kupfer-Glasfaser-Migration veröffentlicht und darin aus ihrer Sicht den regulatorischen Rahmen für den Ausstieg aus der Kupferinfrastruktur skizziert. Insbesondere alternative Netzbetreiber hoffen darauf, dass die BNetzA diesen Umstieg geordnet, transparent und diskriminierungsfrei gestaltet. Wir stellen das Papier auf den Prüfstand: Berücksichtigt es diese Anforderungen oder bleiben die Interessen der alternativen Netzbetreiber außen vor?
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde nach intensiven Verhandlungen am 9. April 2025 vorgelegt. Auf 144 Seiten werden Ziele und Maßnahmen für die kommenden vier Jahre beschrieben. Nach der ersten Sichtung ist es nun Zeit für eine erste Analyse aus Sicht der kommunalen Telekommunikationswirtschaft. Hier zeigt sich: Es bestehen Chancen bei Glasfaserausbau, Rechenzentren und Cybersicherheit.
Das Bundessozialgericht hat mit seinem sogenannten Herrenberg-Urteil die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften neu bewertet und so für Unsicherheiten hinsichtlich ihres Beschäftigungsstatus gesorgt. Eine neue Übergangsregelung im Sozialgesetzbuch ermöglicht es Lehrkräften und Dozenten nun, ihre Tätigkeit bis Ende 2026 rechtssicher als selbstständige Tätigkeit auszuüben.
Zwischen 2014 und 2016 wurden in Deutschland mit rund 1.800 bzw. 1.400 neuen Windenergieanlagen pro Jahr außergewöhnlich hohe Zubauraten erreicht. Diese Zeitspanne zählt damit zu den wichtigsten Ausbauphasen der Windenergie seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Da für diese Anlagen fünf bzw. zehn Jahre nach Inbetriebnahme, die sogenannte Standortgüte bestimmt werden muss, ist die Erstellung eines ZZA-Nachweises (Nachweis über den zusätzlichen Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung) durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich, um den zusätzlichen Zeitraum festzulegen.